Die DOMUS Steuerberatungs-AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch die Wirtschaftsprüfer Herrn Christmann und Herrn Singer, erteilten aufgrund der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des Lageberichtes der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mit beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk:
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 (Anlagen) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 (Anlage 2) der
Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, Gadebusch,
unter dem Datum vom 28. April 2026 in Rostock den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers an die Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg GmbH
Wir haben den Jahresabschluss der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg GmbH, Gadebusch, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg GmbH, Gadebusch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist in Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um die Grundlage für unsere Prüfungsbeurteilung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechtslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachten haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ein Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführten Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung über wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV und § 14 Abs. 2 KPG M-V
Wir haben und mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1 Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeit sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrung und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen des Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.
Rostock, den 28. April 2026
Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung am 28.05.2026 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Genehmigung vorgelegt.
„Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschließenden Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesellschaft auf den 31.12.2025 keine Einwendungen zu erheben sind. Die Bilanz auf den 31.12.2025, die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 werden ausdrücklich gebilligt.
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2025 in Höhe von 684.446,62 EUR wird gemäß der Regelung im § 13 des Gesellschaftsvertrages durch den Aufsichtsrat festgestellt und nachfolgend festgestellt verteilt.
Der Jahresüberschluss wird in Höhe von 650.000,00 EUR gem. § 13 (Abs. 3) des Gesellschaftsvertrages in eine Bauerneuerungsrücklage eingestellt.
| Gewinnvortrag vom 31.12.2024 | 3.986.428,09 EUR |
| Jahresüberschuss vom 01.01. bis 31.12.2025 | 34.446,62 EUR |
| Gewinnvortrag auf das Folgejahr | 4.020.874,71 EUR |
Der Restbetrag in Höhe von 34.446,62 EUR wird als Gewinnvortrag auf das Folgejahr vorgetragen.
Der Aufsichtsrat beschließt, dass der erzielte Gewinn nicht in den städtischen Haushalt transferiert wird.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau Heike Post, wird für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 Entlastung erteilt.“
Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterversammlung am 28.05.2026 einstimmig genehmigt.
Der Stadtvertretung Schönberg ist der Jahresabschluss zum 31.12.2025, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH in ihrer Sitzung am 18.06.2026 bekanntgegeben.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2025, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 der GGS mbH und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegen vom 31.08.2026 bis zum 09.09.2026 in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Herr Stephan, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, den 13.08.2026
Die Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH gibt zur Kenntnis, dass in der Zeit vom
31.08.2026 bis zum 09.09.2026
in den Geschäftsräumen des Amtes Schönberger Land, Herr Stephan, Am Markt 15 in 23923 Schönberg der Prüfbericht des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2025, der Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes, der Beschluss vom 28.05.2026 über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses zur Einsicht ausgelegt wird.
Schönberg, den 13.08.2026
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 24.08.2026 bekannt gemacht.