Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2025
Amt Schönberger Land
Stadt Schönberg
Bauleitplanung der Stadt Schönberg
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 28.07.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 008 „Gewerbepark Sabower Höhe“ der Stadt Schönberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 008 „Gewerbepark Sabower Höhe“ der Stadt Schönberg wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt; von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Plangeltungsbereich der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 008 „Gewerbepark Sabower Höhe“ der Stadt Schönberg wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden: | durch das Umspannwerk und landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Nordosten: | durch das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| - | im Südosten: | durch die Liebeck, |
| - | im Südwesten: | durch die Landesstraße L01. |
Die Stadt Schönberg hat den Antrag zur Errichtung einer gewerblichen Batteriespeicheranlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 008 und der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 008 zum Anlass genommen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 008 aufzustellen.
Das Planungsziel besteht in der Sicherung des Industrie- und Gewerbegebietes für die Ansiedlung produzierender Gewerbebetriebe. Dieses Ziel soll dadurch umgesetzt werden, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie sowie Windenergieanlagen im Plangebiet nicht als allgemein zulässige Gewerbebetriebe zugelassen werden.
Ziel der Planung ist es insgesamt, die für Industrie- und Gewerbeansiedlungen vorgesehenen Flächen zu sichern; hierzu sollen Energieerzeugungsanlagen einschließlich gewerblicher Batteriespeicheranlagen innerhalb des Plangebietes künftig ausgeschlossen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 008 „Gewerbepark Sabower Höhe“ der Stadt Schönberg ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Schönberg, den 18.08.2026
gez. Lutz Götze | (Siegel) |
Bürgermeister der Stadt Schönberg | |