Amt Schönberger Land
Stadt Schönberg
Bauleitplanung der Stadt Schönberg
hier: Erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers, der darin bestand, dass die Ausfertigung der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vor der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erfolgte, wird der Aufstellungsbeschluss erneut gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 der Stadt Schönberg als Aufhebung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 021 für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 der Stadt Schönberg wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung als Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 021 für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 wird begrenzt:
| - | im Nordwesten: | durch den Ortsrand von Sabow, |
| - | im Osten: | durch den Verlauf der Bundesstraße B 104, |
| - | im Süden: | durch den Verlauf der Bundesautobahn A 20, |
| - | im Südwesten: | durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
Das Planungsziel besteht in der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 021. Die bestehende landwirtschaftliche Nutzung der Flächen soll erhalten werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 021 für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A 20 der Stadt Schönberg ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit erneut gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Schönberg, den 18.08.2026
gez. Lutz Götze | (Siegel) |
Bürgermeister der Stadt Schönberg | |