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Uns Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung Gemeinde Menzendorf

Bestätigungsvermerk und Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Menzendorf vom 01.08.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Menzendorf

Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Menzendorf zum 31.12.2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Menzendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Menzendorf hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (i.d.F. vom 17.07.2023) der Gemeinde Menzendorf zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Bestätigungsvermerk

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.

Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens -der

Gemeinde Menzendorf

für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Menzendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichtigung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Menzendorf.

Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf fest:

Die Gemeinde Menzendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen über den Amtshaushalt des Amtes Schönberger Land. Der negative Kassenbestand von 69.994,35 € wird über den gemeinsamen Zahlungsmittelbestand des Amtes Schönberger Land gedeckt. Der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 500.000,00 € durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde der LK NWM genehmigt.

Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.

Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist im Haushaltsjahr 2022 der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht gegeben.

Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Menzendorf ist insgesamt in der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2022, gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik, nicht gegeben.

Die Gemeinde Menzendorf hat die 14. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021/2022 erstellt, dieses wurde am 17.12.2020 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der Rechtsaussichtsbehörde am 13.01.2021 mit der Haushaltssatzung 2021/2022 übergeben. Die Genehmigung zum Doppelhaushaltsplan 2021/2022 wurde durch den LK NWM am 15.01.2021 erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022, beschlossen durch die Gemeindevertretung am 09.06.2022 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 17.06.2022 angezeigt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf geben nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis. Laut RUBIKON wird der Gemeinde eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit beschieden. Aufgrund der bestehenden Haushaltsdefizite bestehen nur noch sehr stark eingeschränkte finanzielle Handlungsspielräume.

Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung aber keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.

Menzendorf, 01.08.2023

gez. Thomas Wendik
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
der Gemeinde Menzendorf

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.08.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung Menzendorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 der Gemeinde Menzendorf in der Fassung vom 17.07.2023 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung zur Jahresabschlussprüfung 2022 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 29.08.2023 bekanntgegeben.

Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung zum Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Menzendorf werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Menzendorf, den 14.09.2023

gez. Anke Goerke
Bürgermeisterin
Gemeinde Menzendorf

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 21.09.2023 bekannt gemacht.