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Uns Amtsblatt
Ausgabe 9/2025
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2020

Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“

hier:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text-Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Travemünder Weges und wird wie folgt begrenzt:

-

im Norden:

durch ein unbebautes Grundstück in östlicher Angrenzung an den Hinterweg und weiter durch das bebaute Grundstück Travemünder Weg 10,

-

im Osten:

durch den Hinterweg,

-

im Süden:

durch den Travemünder Weg,

-

im Westen:

durch das bebaute Grundstück Travemünder Weg 9.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 37 sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“ und die Begründung dazu von diesem Tage an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de eingestellt.

Das der Planung zugrundeliegende Arbeitsblatt DWA-A 138-1 (10/2024) “Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser - Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“, auf das in den Planunterlagen Bezug genommen wird, kann im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV-Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen werden.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes hingewiesen:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“ schriftlich gegenüber der Stadt Dassow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“ schriftlich gegenüber der Stadt Dassow in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden.

Dassow, den 16.09.2025

gez. Sascha Kuhfuß

(Siegel)

Bürgermeister der Stadt Dassow