Ausgabe 9/2025
Amt Schönberger Land
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Amt Schönberger Land, FB II
„Bekanntmachung zur Versendung von Gebührenbescheiden sowie Entgegennahme der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine / Wallensteingraben-Küste:
Die amtsangehörigen Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land haben den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen mit der Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, der Gebührenerhebung, der Ausfertigung und Versendung von Gebührenbescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Gebühren beauftragt.“