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Ausgabe 9/2025
Amt Schönberger Land
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3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land

vom 15. September 2025

Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 270), zuletzt berichtigt am 18. Juni 2024 (GVOBl. M-V S. 351) und geändert am 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136), wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 10. Juli 2025 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 11. September 2025 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land erlassen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Juni 2020 wird wie folgt geändert:

  • § 4 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren innerhalb folgender Wertgrenzen:

1.

Vergaben nach der VOB in Höhe von bis zu 20.000,00 EUR,

2.

Vergaben nach der UVgO in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR.

Es werden geschätzte Werte zugrunde gelegt. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen genügt die Textform, soweit eine andere Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft.

Schönberg, den 15. September 2025

gez. Frank Lenschow

(Dienstsiegel)

Amtsvorsteher

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 15.09.2025 bekannt gemacht.