Mit Wirkung zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Damit dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt und verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Auf Antrag der Eltern kann für die Kinder, unabhängig vom Alter ein Reisepass und/oder Personalausweis für die Gültigkeit von 6 Jahren beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit von Personalausweise kann bis zu 4 Wochen und die von Reisepässen bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Erstellung von geeigneten Fotos ist ab einem Alter von 4 Jahren vor Ort möglich.
Bei Fragen zur Beantragung der Dokumente und einer Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Amtsverwaltung.