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Amts-Kurier
Ausgabe 1/2024
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Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 – Wahlrecht für 16 Jährige

Sicher sind Sie, liebe 16 Jährige in unserem Amtsbereich, ein wenig aufgeregt, wenn es heißt: mit 16 Jahren darf ich wählen.

Sie fragen sich

- was sind Kommunalwahlen?

- wo muss ich hin?

- warum sollte ich wählen?

- ich bin an dem Tag nicht da, was muss ich tun?

- woher weiß ich, wen ich wählen soll?

- was sind Wahlbewerber / Kandidaten?

- wer möchte Bürgermeister werden?

- Wer oder was ist ein Gemeindevertreter und welche Aufgaben und Pflichten hat dieser?

- ……….

Die Liste der Fragen ist sicher lang und wir möchten versuchen, Ihnen in unserem AmtsKurier bis hin zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 diese und die Kommunalpolitik ein wenig näher zu bringen.

Was also sind Kommunalwahlen, warum sind sie wichtig, warum sollte ich wählen gehen?

Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre in der Stadt / Gemeinde. Unsere letzten Kommunalwahlen fanden 2019 statt.

Gewählt werden Stadt- und Gemeindevertreter. Diese werden auch als Kommunalpolitiker bezeichnet, machen also die Politik in der Stadt bzw. Gemeinde. Allen voran steht der Bürgermeister. Er ist sozusagen der „Chef“ der Stadt- und Gemeindevertreter.

Gewählt wird eine bestimmte Anzahl Gemeindevertreter und diese ist vom Gesetz vorgegeben. Sie richtet sich nach der Zahl der Bürger, die in der Stadt / Gemeinde wahlberechtigt sind.

Gibt es einen Unterschied zwischen Einwohner und Bürger?

Ja, Einwohner sind die in der Gemeinde wohnenden natürlichen Personen.

Bürger sind die zu den Gemeindevertretungswahlen wahlberechtigten Personen, also alle, die mit ihrer Hauptwohnung in der Stadt / Gemeinde gemeldet sind.

Und woher kommt diese Zahl der Einwohner? Hier gibt es einen festgelegten Stichtag, 31.12. des Vorjahres und nun wird wie folgt geguckt:

Für die Stadt Dömitz und die Gemeinden Vielank, Malliß, Neu Kaliß, Karenz, Malk Göhren und Grebs-Niendorf muss daher folgende Anzahl Stadt- bzw. Gemeindevertreter gewählt werden:

Stadt Dömitz

15 Stadtvertreter

Gemeinde Vielank

11 Gemeindevertreter

Gemeinde Malliß

11 Gemeindevertreter

Gemeinde Neu Kaliß

13 Gemeindevertreter

Gemeinde Karenz

7 Gemeindevertreter

Gemeinde Malk Göhren

7 Gemeindevertreter

Gemeinde Grebs-Niendorf

9 Gemeindevertreter

Was ein Bürgermeister bzw. die Mitglieder der Vertretung dürfen, aber auch welche Pflichten sie dem Wähler gegenüber haben, regelt die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bürgermeister führt mit seinen Mitgliedern in der Vertretung die Prozesse in der Stadt bzw. Gemeinde. Sie stellen mit Hilfe der dort wohnenden Menschen fest, wo es Bedarfe gibt, die es gilt zu decken.

U.a. kann dieses

-

ein Neubau bzw. die Instandsetzung einer Straße sein;

-

Lichtmasten, die defekt sind;

-

ein Raum, der als Aufenthalt für die Jugendlichen dient;

-

eine Fläche, die für Wohnungen oder Gewerbe erschlossen werden soll, aber auch

-

die Durchführung einer interessanten Veranstaltung.

Es muss sich dann die Frage gestellt werden, haben wir die finanziellen Mittel, stehen sie im Haushalt für das Jahr zur Verfügung, müssen ev. Fördermittel beantragt werden, wo erhalten wir die uns bewegenden Antworten auf ev. weitere Fragen.

Als erster Ansprechpartner stehen dann jeweils die Mitarbeitenden in der Amtsverwaltung zur Verfügung. Gemeinsam werden dann Lösungswege gesucht und Maßnahmen zur Umsetzung der jeweiligen Thematik gesucht. Ist dieses geschehen, geht es wieder in die Vertretung und ein entsprechender Beschluss muss gefasst werden. Erst wenn dieses erfolgt ist, kann mit der Maßnahme begonnen werden. Klingt nun für den Leser kompliziert, ist es aber tatsächlich nicht immer.

Wenn Sie von Ihrem Wahlrecht am 09. Juni 2023 Gebrauch machen, dass heißt, wenn Sie wählen gehen, entscheiden Sie mit, welcher der auf der Liste stehenden Kandidaten künftig in der Stadt- / Gemeindevertretung über die Belange der dort lebenden Menschen mitbestimmen wird.

Ich bin am 09. Juni nicht da, wie kann ich trotzdem von meinem Wahlrecht Gebrauch machen?

Sie fragen sich welche Liste? Wer erstellt eine Liste?

Darüber sprechen wir in der Ausgabe AmtsKurier „Februar 2024“ ganz aktuell.