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Amts-Kurier
Ausgabe 1/2026
Informationen
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Betreuungsverein Sprechstunden Dömitz 2026

Wer klug ist, sorgt vor!

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung

Was ist eigentlich, wenn…

  • ich mich durch Unfall, Erkrankung oder Behinderung nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
  • ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
  • für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?
Wer sorgt dafür, dass meine Interessen und Rechte gewahrt bleiben?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln und keine Entscheidungen treffen können, sind Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter Ansicht nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden. Ehegatten dürfen dies in einem eng begrenzten Umfang und für eine befristete Zeit aufgrund einer neuen Rechtslage seit dem 01.01.2023. Wurde nicht ausreichend vorgesorgt oder greift das „Ehegattennotvertretungsrecht“ nicht, müssen Angehörige dann u.U. am Amtsgericht eine Betreuung anregen, um dann als rechtlicher Betreuer erforderliche Dinge für Sie klären zu können. Die Anregung einer Betreuung kann in vielen Fällen durch die rechtzeitige Erteilung einer „Vorsorgevollmacht“ vermieden werden. In einer solchen Vollmacht wird einer Person des Vertrauens das Recht erteilt, für den Fall der eigenen Erkrankung oder Behinderung die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln.

Betreuungsverein Südwest-Mecklenburg e.V.

informiert jeden ersten Dienstag im Monat von 13:00 -15:00 Uhr, kostenlos, in der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Slüterplatz 2, Raum „Griese Gegend“

06. Januar 2026

02. Juni 2026

03. Februar 2026

04. August 2026

03. März 2026

01. September 2026

07. April 2026

03. November 2026

05. Mai 2026

01. Dezember 2026

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Frau Lübbe, Telefon: 03883 6673976; E-Mail: cl@betreuungsverein-swm.de.