Was ist eigentlich, wenn…
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln und keine Entscheidungen treffen können, sind Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter Ansicht nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden. Ehegatten dürfen dies in einem eng begrenzten Umfang und für eine befristete Zeit aufgrund einer neuen Rechtslage seit dem 01.01.2023. Wurde nicht ausreichend vorgesorgt oder greift das „Ehegattennotvertretungsrecht“ nicht, müssen Angehörige dann u.U. am Amtsgericht eine Betreuung anregen, um dann als rechtlicher Betreuer erforderliche Dinge für Sie klären zu können. Die Anregung einer Betreuung kann in vielen Fällen durch die rechtzeitige Erteilung einer „Vorsorgevollmacht“ vermieden werden. In einer solchen Vollmacht wird einer Person des Vertrauens das Recht erteilt, für den Fall der eigenen Erkrankung oder Behinderung die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln.
informiert jeden ersten Dienstag im Monat von 13:00 -15:00 Uhr, kostenlos, in der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Slüterplatz 2, Raum „Griese Gegend“
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Frau Lübbe, Telefon: 03883 6673976; E-Mail: cl@betreuungsverein-swm.de.