Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht in Deutschland.
Die Neuregelungen im Namensrecht erleichtern die Änderung des Familiennamens und erweitern die Wahlmöglichkeiten des Familiennamens.
Im Amtskurier stellen wir monatlich einige Änderungs- und Wahlmöglichkeiten vor.
Teil 4 – Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Personen
Volljährige Kinder/Personen können unter bestimmten Voraussetzungen einmalig ihren Geburtsnamen neu bestimmen, den sie als Minderjährige erworben haben.
Eine freie Namenswahl besteht allerdings nicht; die Änderungsmöglichkeiten sind auf die elterlichen Namen beschränkt. (Möglichkeit 1 und 2 sind nachzulesen im Amtskurier August 2025).
Möglichkeit 3:
Wenn nach Auflösung der elterlichen Ehe (durch Scheidung oder Tod eines Elternteils) ein Elternteil einen früheren Namen wieder annimmt, kann das volljährige Kind sich der Namensänderung dieses Elternteils anschließen.
Möglichkeit 4:
Wenn nach Auflösung der elterlichen Ehe (durch Scheidung oder Tod eines Elternteils) ein Elternteil einen früheren Namen wieder annimmt, kann das volljährige Kind aus seinem bisherigen Geburtsnamen und dem von diesem Elternteil wieder angenommenen Familiennamen einen Doppelnamen bilden.
Der Elternteil, dessen Namen zum neuen Geburtsnamen bestimmt oder dessen Namen dem bisherigen Geburtsnamen vorangestellt oder angefügt wird, muss hiermit einverstanden sein.
Beispiel zum neuen Namensrecht:
Die Eltern Sara Apfel, geborene Baum, und Leo Apfel lassen sich scheiden. Die Mutter nimmt ihren Geburtsnamen „Baum“ wieder an. Das volljährige Kind Fred Apfel kann nun – mit Einwilligung der Mutter – den Namen der Mutter „Baum“ zu seinem neuen Geburtsnamen bestimmen oder den Familiennamen der Mutter voranstellen oder anhängen, sowohl mit als auch ohne Bindestrich: „Baum-Apfel“, „Baum Apfel“, „Apfel-Baum“ oder „Apfel Baum“.
Wer weitere Informationen und/oder Auskünfte zum neuen Namensrecht wünscht, meldet sich gerne im Standesamt Dömitz, E-Mail: standesamtdoemitz@amtdoemitz-mallliss.de oder telefonisch: 038758 – 31636.