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Amts-Kurier
Ausgabe 11/2025
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Neues Namensrecht ab dem 01.05.2025 – Teil 5

Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht in Deutschland.

Die Neuregelungen im Namensrecht erleichtern die Änderung des Familiennamens und erweitern die Wahlmöglichkeiten des Familiennamens.

Im Amtskurier stellen wir monatlich einige Änderungs- und Wahlmöglichkeiten vor.

Teil 5 – Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Personen

Volljährige Kinder/Personen können unter bestimmten Voraussetzungen einmalig ihren Geburtsnamen neu bestimmen, den sie als Minderjährige erworben haben.

Eine freie Namenswahl besteht allerdings nicht; die Änderungsmöglichkeiten sind auf die elterlichen Namen beschränkt. (Möglichkeiten 1 und 2 sind nachzulesen im Amtskurier August 2025, Möglichkeiten 3 und 4 im Amtskurier Oktober 2025).

Möglichkeit 5:

Heiratet ein Elternteil (erneut) und bestimmt mit dem Stiefelternteil einen Ehenamen, so kann nun auch das volljährige Kind diesen Ehenamen oder einen aus diesem Ehenamen und dem von dem volljährigen Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen als neuen Geburtsnamen erhalten (sogenannte Einbenennung – nun auch für volljährige Kinder möglich).

Möglichkeit 6:

Einbenannte Kinder können die Einbenennung nun auch rückgängig machen (sogenannte Rückbenennung – für volljährige Kinder und auch für minderjährige Kinder möglich). Das Kind kann also zu dem Geburtsnamen zurückkehren, den es vor der Einbenennung geführt hat.

Beispiel zum neuen Namensrecht:

Die Eltern des Kindes Fred Apfel = Sara Apfel, geborene Baum, und Leo Apfel lassen sich scheiden. Die Mutter heiratet erneut, bestimmt mit dem neuen Partner Karl Birne den Ehenamen „Birne“ und das Kind Fred erhält im Rahmen der Einbenennung den Namen „Birne“.

Das volljährige Kind Fred Birne kann nun durch Erklärung zu seinem vorherigen Namen „Apfel“ zurückkehren und wieder Fred Apfel heißen.

Wer weitere Informationen und/oder Auskünfte zum neuen Namensrecht wünscht, meldet sich gerne im Standesamt Dömitz, E-Mail: standesamtdoemitz@amtdoemitz-mallliss.de oder telefonisch: 038758 – 31636.