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Amts-Kurier
Ausgabe 12/2024
Informationen
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Information der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß über die Ausgabe neuer Hundesteuermarken

Wir informieren alle Hundehalter darüber, dass die ausgegebenen Hundesteuermarken zum Jahresende 2024 ablaufen.

Mit der Versendung der Jahressteuerbescheide werden die neuen Marken, die von 2025 bis 2029 gültig sind, per Post verschickt.

Für den Fall, dass die Steuermarke zum Jahresanfang benötigt wird, kann die neue Marke bereits im Dezember im Steueramt der Amtsverwaltung abgeholt werden.

Die Marke sollte am Halsband befestigt werden, damit der Hund im Falle des Weglaufens dem Halter zugeordnet werden kann.

Bei Verlust der Marke wird gegen Bezahlung eine neue Steuermarke im Steueramt ausgegeben.

Wir verweisen alle Hundehalter darauf, dass jeder Hundehalter, der einen über vier Monate alten Hund hält, diesen innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, in der Amtsverwaltung anzuzeigen hat.

Fachbereich Finanzen
- Steueramt -