Mit dem Jahr 2023 ändert sich das Wohngeld aufgrund eines Beschlusses vom Bundesrat vom 25.11.2022.
| - | deutlich höhere Entlastung aufgrund von: | |
| - | höheren Förderbeträgen | |
| - | höheren Einkommensfreibeträgen | |
| - | der Heizkosten- und Klimakomponente | |
| - | es stehen online-Wohngeldrechner zur Verfügung wie z.B.: |
| https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php | |
| - | Sie können die Formulare bereits im Internet ausfüllen und ausdrucken: |
| https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/wohngeld/wohngeldformulare/ | |
| - | für weitere Informationen steht Ihnen die folgende Internetseite zur Verfügung: |
| https://www.wohngeld.org/ |
Falls Sie Wohngeld beantragen wollen, können Sie folgende Punkte als Anhalt nehmen.
| - | Wohngeld ist nur für Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. |
| - | die Höhe hängt von Ihrem Einkommen, den monatlichen Belastungen für Miete oder Ihr Wohneigentum, wie viele Personen im Haushalt leben und welches Einkommen sie haben, ab. |
| - | Änderungen über Ihre Situation bezüglich des Wohngeldes müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen. |