Titel Logo
Amts-Kurier
Ausgabe 2/2023
Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wohngeld 2023

Mit dem Jahr 2023 ändert sich das Wohngeld aufgrund eines Beschlusses vom Bundesrat vom 25.11.2022.

Hier die Wichtigsten Punkte für Sie im Überblick:

-

deutlich höhere Entlastung aufgrund von:

-

höheren Förderbeträgen

-

höheren Einkommensfreibeträgen

-

der Heizkosten- und Klimakomponente

-

es stehen online-Wohngeldrechner zur Verfügung wie z.B.:

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

-

Sie können die Formulare bereits im Internet ausfüllen und ausdrucken:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/wohngeld/wohngeldformulare/

-

für weitere Informationen steht Ihnen die folgende Internetseite zur Verfügung:

https://www.wohngeld.org/

Falls Sie Wohngeld beantragen wollen, können Sie folgende Punkte als Anhalt nehmen.

-

Wohngeld ist nur für Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.

-

die Höhe hängt von Ihrem Einkommen, den monatlichen Belastungen für Miete oder Ihr Wohneigentum, wie viele Personen im Haushalt leben und welches Einkommen sie haben, ab.

-

Änderungen über Ihre Situation bezüglich des Wohngeldes müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

Ihre Wohngeldbehörde