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Amts-Kurier
Ausgabe 2/2026
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Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr entfällt

Seit dem 01.01.2026 ist die Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr nicht mehr möglich. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos.

Alle bestehende Übermittlungssperren dieser Art werden aufgehoben und müssen von der Meldebehörde gelöscht werden.

Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig nicht mehr für die Wehrerfassung zuständig sind.

Ab dem 15. Januar 2026 erfolgt der bundesweite Versand der Schreiben zum neuen Wehrdienst an alle 18-jährige Personen, mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Ihr Bürgerbüro