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Amts-Kurier
Ausgabe 3/2024
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Das E-Rezept auf dem Smartphone

Seit Sommer 2023 ist es da und zum 01.01.24 Pflicht geworden: das E-Rezept. Wer zum Arzt geht, bekommt kein rosafarbenes Papier-Rezept mehr. Stattdessen werden Rezepte auf einem zentralen System gespeichert und digital in der Apotheke eingelöst. Das soll Papierkram vermeiden und uns Zeit und unnötige Wege ersparen.

Wir benötigen die App „Das E-Rezept“. Achtung: Wenn man im App- oder Play-Store nach Apps sucht, wird das Gesuchte nicht immer als „erster Treffer“ angezeigt. Das sind Werbeanzeigen, die entweder mit der entsprechenden Kennzeichnung oder in einem dezent gräulichen Fenster gekennzeichnet werden. Meistens stimmt das überein, hier leider nicht. Die App, auf die ich mich beziehe, hat ein weißes Herz bzw. X auf blauem Grund.

Jetzt wird die App mit unserer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verknüpft. Dazu müssen wir uns mit der Zugangsnummer, der PIN und unserer Karte selbst anmelden. Wenn Sie keine PIN haben, lässt sich diese bei Ihrer Krankenkasse anfordern.

Nachdem wir den Anmeldeprozess durchlaufen haben, ist die App betriebsbereit. Zusätzlich zu unserem Konto lassen sich noch weitere Konten anlegen. Damit können wir Rezepte unserer Kinder oder Eltern einlösen. Somit kann der lästige Austausch der Chipkarten entfallen. Sobald ein Rezept vorliegt, haben wir zwei Möglichkeiten. Neben dem direkten Einlösen in der Apotheke können wir das Rezept auch gleich digital an unsere Wunsch-Apotheke senden. Somit kann die Apotheke das Medikament notfalls bestellen oder für uns reservieren.

Andre Saß