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Amts-Kurier
Ausgabe 3/2025
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Bekanntmachung über die Beräumung von ungepflegten Grabstätten auf dem Friedhof in Heiddorf der Gemeinde Neu Kaliß

Entsprechend des § 19 der Satzung der Gemeinde Neu Kaliß über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 01.08.2023, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.01.2024, kann bei Vernachlässigung der Grabstätte die Friedhofverwaltung die ungepflegten Grabstellen beräumen lassen, wenn der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht zu ermitteln ist. Voraussetzung ist ein Ablauf der Ruhezeiten aller Verstorbenen auf der Grabanlage.

Auf die Vernachlässigung der Pflege der folgenden Grabstätten wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen:

Die aufgeführten Grabstellen sind bis zum 02.05.2025 durch den Nutzer ordnungsgemäß herzurichten. Weiterhin werden die Nutzer der gelisteten Grabstellen aufgefordert, sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung des Amtes Dömitz-Malliß, Slüterplatz 2, 19303 Dömitz, in Verbindung zu setzen.

Sollten keine Nutzer auffindbar sein, werden die Grabstätten auf Kosten der Gemeinde

Neu Kaliß beräumt.

gez. Burkhard Thees
Bürgermeister

Neu Kaliß, 07.02.2025