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Amts-Kurier
Ausgabe 4/2024
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Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Wahlrecht für 16jährige

Wenn Ihr, liebe 16-jährige, heute diesen Artikel lest, liegen alle Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 der Gemeindewahlbehörde vor.

Einreichungsfrist hierfür war der 26. März 2024, 16:00 Uhr.

In den Wochen und Tagen davor haben sich alle Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber mit der Aufstellung ihrer Kandidaten bzw. der eigenen Kandidatur auseinandergesetzt.

Dazu wurden u.a. die Mitgliederversammlungen der einzelnen Wählergruppen genutzt. Nach den vorliegenden Satzungen dieser wurden in geheimer, schriftlicher Wahl die Kandidaten gewählt. Entsprechend der erreichten Stimmenzahl wurden dann die Listen erstellt und so die Reihenfolge für die Stimmzettel bestimmt.

Die Bewerber für den Bürgermeister / für die Bürgermeister mussten ebenfalls bis zu diesem Tag ihre Unterlagen einreichen.

Die Gemeindewahlbehörde hat die Vorprüfung für die eingereichten Unterlagen vorgenommen, Hilfe und Unterstützung bei Bedarf gegeben.

Sollte es Mängel geben, sind diese ebenfalls bis zu einer Frist zu beheben.

Wie geht es nun weiter?

Am 09. April 2024 tritt der Gemeindewahlausschuss zusammen und entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen und Wahlen der Bürgermeister/in.

Zu dieser öffentlichen Sitzung werden u. a. die auf den Wahlvorschlägen angegebenen Vertrauenspersonen eingeladen. Ihnen wird dann Gelegenheit gegeben, während der Sitzung offene Fragen direkt zu beantworten.

Der 25. April ist dann der letzte Tag, an dem Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen, bis 18:00 Uhr erfolgen, können.

Nun sind behördlich auch noch einige Aufgaben, wie z.B. das Wählerverzeichnis erstellen, erforderlich.

Für weitere Informationen geht online auf unsere Homepage www.amtdometz-malliss.de

Im Mai sprechen wir dann über den Wahlschein und wie die Stimmabgabe erfolgen kann.