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Amts-Kurier
Ausgabe 5/2024
Informationen
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Allgemein

Die Kandidaten für die Wahlen am 09.Juni 2024 sind bestätigt und die veröffentlicht. In den kommenden Wochen erhalten alle Wähler eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Mit dieser geht Ihr am Wahltag in das Wahllokal und könnt den oder die Kandidaten wählen.

Was aber nun, wenn es Euch nicht möglich ist, am Wahltag zu erscheinen, Ihr z.B. verreist? Ist Euch das bekannt, so könnt Ihr mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte einen Wahlschein beantragen.

Ihr erhaltet anschließend alle Unterlagen, die für die Wahl erforderlich sind. Nun könnt Ihr in Ruhe zu Hause von Eurem Wahlrecht Gebrauch machen. Auf dem Stimmzettel könnt Ihr einem Kandidaten aber auch mehreren Eure Stimme geben.

Alles, wie in der beigefügten Anleitung enthalten, ausführen und zurück an die Gemeindewahlbehörde senden oder persönlich abgeben.

Selbst wenn Ihr am Wahltag erkrankt und nicht in das Wahllokal gehen könnt, kann noch bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden. Dieser muss dann allerdings bis 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde sein, damit es noch gewährleistet ist, dass Eure Stimme mit in das Ergebnis einfließt. Es ist wichtig, dass Ihr Euch im Vorfeld über die Kandidaten und Ihre Programme informiert, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Gutes Gelingen daher bei der Entscheidung für Euren / Eure Kandidaten.