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Amts-Kurier
Ausgabe 6/2025
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Neues Namensrecht ab dem 01.05.2025 – Teil 1

Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht in Deutschland.

Die Neuregelungen im Namensrecht erleichtert die Änderung des Familiennamens und erweitert die Wahlmöglichkeiten des Familiennamens.

Im Amtskurier stellen wir monatlich einige Änderungs- und Wahlmöglichkeiten vor.

Teil 1 - Ehenamensrecht

Eheleute in Deutschland können nun auch einen Doppelnamen aus den Familiennamen beider Partner zum Ehenamen bestimmen. Der Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich gewählt werden. Die Reihenfolge der beiden Namen muss für beide Partner gleich festgelegt werden. Es können maximal zwei bestehende Namen für den Doppelnamen genutzt werden.

Wer bereits verheiratet ist und einen gemeinsamen Ehenamen führt, kann diesen seit Mai ebenfalls einmalig zu einem Doppelnamen ändern.

Wer bei der Heirat bisher keinen Ehenamen bestimmt hatte, kann dies jederzeit nachholen. Ist der Name einmal festgelegt, kann er nicht mehr geändert werden.

Ein Beispiel zum neuen Namensrecht bei Doppelnamen:

Sara Baum und Leo Apfel heiraten in Deutschland. Sie können ihren gemeinsamen Ehenamen nun als „Baum-Apfel“, „Baum Apfel“, „Apfel-Baum“ oder „Apfel Baum“ festlegen. Nicht möglich ist „Apfelbaum“.

Auch künftig ist es möglich, sich für einen der beiden Familiennamen als gemeinsamen Ehenamen zu entscheiden (Beispiel: beide „Apfel“ oder „Baum“) oder jeweils seinen bisherigen Familiennamen zu behalten.

Ebenso kann wie bisher nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen, als sogenannten Begleitnamen.

Wer weitere Informationen und/oder Auskünfte zum neuen Namensrecht wünscht, meldet sich gerne im Standesamt Dömitz, E-Mail: standesamt@amtdoemitz-mallliss.de oder telefonisch: 038758 – 31636.