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Amts-Kurier
Ausgabe 8/2023
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"Schlichten statt Richten“

… das ist das Motto der im Bereich des Amtes Dömitz Malliß tätigen Schiedsstelle. Der ehrenamtlich tätige Schiedsmann Harald Gerdes kann bei fast allen Streitigkeiten eingeschaltet werden, z. B.:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Lärmbelästigung

  • Beleidigung und üble Nachrede

  • Verleumdung

  • Körperverletzung

  • Sachbeschädigung

um nur die wesentlichen Konfliktbereiche zu nennen.

Bei einigen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage vor dem Gericht erhoben werden darf. Allerdings schlichten die Schiedsperson nicht in allen Fällen, so z. B. nicht bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder auch bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.

Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens sind die im Vergleich zu Gerichtsverfahren deutlich geringeren Kosten und die sehr zeitnahe Bearbeitung des Konfliktes. Vor allem aber gibt es im Schlichtungsverfahren keine Verlierer, sondern grundsätzlich zwei Gewinner, denn Ziel der Verhandlung ist, dass sich beide Seiten unter der Moderation der geschulten und grundsätzlich neutralen Schiedsperson auf einen Kompromiss einigen. Der zwischen ihnen bestehende Konflikt wird somit einvernehmlich beigelegt. Darüber wird ein Protokoll angefertigt und von beiden Seiten und der Schiedsstelle unterzeichnet. Die Verpflichtungen aus dem so erzielten Vergleich sind 30 Jahre lang vollstreckbar. Ein Kompromiss ist nachhaltig, denn er steht für Einsicht, Respekt und den Wunsch, den Konflikt auf Augenhöhe beizulegen. Damit ist dann auch die Basis für ein künftig friedliches Miteinander gegeben.

Kommt es hingegen nicht zu einer Einigung, erteilt die Schiedsstelle eine sogenannte „Erfolglosigkeitsbescheinigung“, mit der die Parteien im Anschluss das Gericht anrufen können.

Die Schiedsstelle des Amtes wurde in den vergangenen 10 Jahren im Durchschnitt einmal monatlich in Anspruch genommen und verzeichnet eine Einigungsquote von ca. 80%. Wer die Schiedsstelle anrufen möchte, der kann dieses telefonisch oder per E-Mail bei der Schiedsperson des Amtes machen, oder auch im Amt selbst nachfragen.

Schiedsmann

Harald Gerdes

Straße der Genossenschaft 4

19294 Neu Kaliß OT Raddenfort

Mobil: 0152 34181091

Mail: harald.gerdes@schiedsmann.de