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Amts-Kurier
Ausgabe 8/2024
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

Freibleiben eines Sitzes in der Gemeindevertretung Grebs-Niendorf

Gemäß § 46 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V – gebe ich bekannt, dass Frau Anja Schröter – Wahlvorschlag der Partei „CDU“ ihren Sitz in der Gemeindevertretung Grebs-Niendorf zurückgegeben hat.

Die Anzahl der Bewerber/innen auf diesen Wahlvorschlag ist erschöpft. Der Sitz in der Gemeindevertretung Grebs-Niendorf ist daher unbesetzt. Damit reduziert sich die gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter in dieser Gemeinde entsprechend.

Nachrücker Gemeindevertretung Neu Kaliß

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V – gebe ich bekannt, dass folgende Ersatzperson für eine gewählte Person, die ihr Mandat in der Gemeindevertretung Neu Kaliß zurückgegeben hat, nachgerückt ist:

Der Sitz von Herrn Burkhard Thees, Wahlvorschlag der Partei „FDP“, ist auf Herrn Volker Bach übergegangen.

Herr Volker Bach hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Neu Kaliß annimmt.

Nachrücker Gemeindevertretung Malliß

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V – gebe ich bekannt, dass folgende Ersatzperson für eine gewählte Person, die ihr Mandat in der Gemeindevertretung Malliß zurückgegeben hat, nachgerückt ist:

Der Sitz von Herrn Volker Sielaff, Wahlvorschlag der Wählergruppe „UWG“, ist auf Frau Silvia Schulz übergegangen.

Frau Silvia Schulz hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie das Mandat in der Gemeindevertretung Malliß annimmt.

Nachrücker Gemeindevertretung Vielank

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V – gebe ich bekannt, dass folgende Ersatzpersonen für gewählten Person, die ihre Mandate in der Gemeindevertretung Vielank zurückgegeben hat, nachgerückt sind:

Der Sitz von Frau Christel Drewes, Wahlvorschlag der Wählergruppe „WG-RW“, ist auf Herrn Lutz Klamann übergegangen.

Herr Lutz Klamann hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Vielank annimmt.

Der Sitz von Herrn Heiko Bäuch, Wahlvorschlag der Wählergruppe „WG-RW“, ist auf Herrn Frank-Michael Stehr übergegangen.

Herr Frank-Michael Stehr hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Vielank annimmt.

Nachrücker Gemeindevertretung Malk Göhren

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V – gebe ich bekannt, dass folgende Ersatzperson für eine gewählte Person, die ihr Mandat in der Gemeindevertretung Malk Göhren zurückgegeben hat, nachgerückt ist:

Der Sitz von Herrn Danilo Heike, Wahlvorschlag der Wählergruppe „GMG“, ist auf Herrn Daniel Lauck übergegangen.

Herr Daniel Lauck hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Malk Göhren annimmt.

Nachrücker Stadtvertretung Dömitz

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V – gebe ich bekannt, dass folgende Ersatzperson für eine gewählte Person, die ihr Mandat in der Stadtvertretung Dömitz zurückgegeben hat, nachgerückt ist:

Der Sitz von Herrn Christian Lochow, Wahlvorschlag der Partei „CDU“, ist auf Herrn Henning Felske übergegangen.

Herr Henning Felske hat das Mandat in der Stadtvertretung Dömitz angenommen.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen können gemäß §§ 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV alle Wahlberechtigen des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.

Dömitz, den 16.07.2024

gez. Katrin Voß
Gemeindewahlleiterin