Nachrücker Gemeindevertretung Karenz
Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes - LKWG M-V - gebe ich bekannt, dass folgende Ersatzperson für eine gewählte Person, die ihr Mandat in der Gemeindevertretung Karenz zurückgegeben hat, nachgerückt ist:
Der Sitz von Herrn Olaf Ketelhöhn, Wahlvorschlag der WG Karenz, ist auf Herrn Ritchert Wacker übergegangen.
Herr Ritchert Wacker hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Karenz annimmt.
Gegen die Feststellung der Gemeindewahlbehörde über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß §§ 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alle Wahlberechtigen des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlbehörde zu erheben.
Dömitz, den 01.08.2023