Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelin hat auf ihrer Sitzung am 19.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Photovoltaikanlage südwestlich von Bakendorf“ gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Bundesautobahn BAB 24 sowie süd-/südwestlich der Ortslage Bakendorf und gliedert sich in 3 Teilgeltungsbereiche. Er besteht aus folgenden Flurstücken oder Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Bakendorf:
im Teilgeltungsbereich 1 aus Teilflächen der Flurstücke 42/5 und 41/5 der Flur 4 und aus Teilflächen der Flurstücke 48/8, 49/7, 50/7, 51/7 und 52/13 der Flur 1, im Teilgeltungsbereich 2 aus einer Teilfläche des Flurstücks 46/7 sowie den Flurstücken 63/5 und 65/4 der Flur 1, im Teilgeltungsbereich 3 aus Teilflächen der Flurstücke 44/2, 43/2, 41 und 39/7 sowie Flurstück 42/2 der Flur 1.
Der gesamte Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 21,2 ha.
Die Trägerin des Vorhabens, die mea Solar GmbH, Obotritenring 40 in 19053 Schwerin, eine Tochtergesellschaft der WEMAG AG Schwerin, hat bei der Gemeinde Gammelin den Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Photovoltaikanlage südwestlich von Bakendorf" gestellt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geplanten Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 19.12.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Photovoltaikanlage südwestlich von Bakendorf“ mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023
im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planen, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230
Hagenow während der Dienststunden
| Montag | nach Vereinbarung |
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
für jede Person zur Einsicht öffentlich aus.
Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich während des o.g. Auslegungszeitraums im Internet, auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Jede Person kann Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow sowie elektronisch (info@amt-hagenow-land.de) während der Auslegungsfrist bis zum 24.02.2023 abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht oder verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung im Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Gammelin deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.