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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 1/2025
Bekanntmachung der Gemeinde Picher
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 „Nördlich der Hagenower Straße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Picher hat am 06.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Nördlich der Hagenower Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,35 ha, bestehend aus den Flurstücken 76/4 und Teilflächen aus 76/5 und 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Picher, und ist in dem Übersichtsplan dargestellt.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/

sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter

https://bauportal-mv.de

in der Zeit vom

27.01.2025 bis zum 28.02.2025.

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraums im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist eingereicht werden. Sie sollen elektronisch an info@amt-hagenow-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgegeben werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Nördlich der Hagenower Straße“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Picher deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar: