Die Gemeindevertretung der Gemeinde Picher hat am 06.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Nördlich der Hagenower Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,35 ha, bestehend aus den Flurstücken 76/4 und Teilflächen aus 76/5 und 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Picher, und ist in dem Übersichtsplan dargestellt.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter
https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/
sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter
https://bauportal-mv.de
in der Zeit vom
27.01.2025 bis zum 28.02.2025.
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraums im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist eingereicht werden. Sie sollen elektronisch an info@amt-hagenow-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgegeben werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Nördlich der Hagenower Straße“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Picher deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar:
| Vorhandene umweltrelevante Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 2 "Nördlich der Hagenower Straße vom 21.10.2024 mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag | Ingenieurbüro Dipl.- Ing. Gerrit Uhle Gutachterbüro Martin Bauer | Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Schutzgebiete, Klima, Luft, Menschen, Landschaft, Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen Kompensationsbedarf |
| Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landkreis Ludwigslust-Parchim FD 38 Brand- und Katastrophenschutz | Zufahrten, Löschwasser |
| FD 63 Bauordnung, Straßen- und Tiefbau | Hinweis zur privaten Grünfläche PG 1 |
| FD 68 Umwelt Naturschutz | Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ist einzureichen, Darstellung aller Gehölze mit Art und Umfang in 1,3 m Höhe, Darstellung der Gehölze die gerodet werden sollen, Nachweis über Erwerb der Ökopunkte, Ausgleichsmaßnahmen textlich konkretisieren Hinweise zur Vermeidung von Bodenverdichtung |
| Artenschutz Immissionsschutz | Beachtung und Umsetzung der Festsetzungen Allg. Hinweise zur techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), |
| Wasser und Boden | Hinweis auf Vorfluter, Schmutz- und Regenwasser, Vermeidung von Kontaminationen |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt WM | Hinweis auf vorhandene Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz |
| Landesforst | Waldflächen sind nicht betroffen |
| Bergamt Stralsund | Hinweis auf Gasspeicherung |