Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoort hat auf ihrer Sitzung am 31.08.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet Geothermie- und Kartoffelhalle“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 18, 21 und 22 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Hoort. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Westen und Süden durch einen Wirtschaftsweg sowie im Norden und Osten durch Ackerflächen und ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geplanten Errichtung einer Maschinenlagerhalle mit Bürogebäude, einer Fahrzeugremise sowie Stellplätzen für LKW geschaffen werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet Geothermie- und Kartoffelhalle“ mit Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Begleitplan, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit
vom 23.10.2023 bis zum 24.11.2023
im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Dienststunden
| Montag | nach Vereinbarung |
| Dienstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |
für jede Person zur Einsicht öffentlich aus.
Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich während des o.g. Auslegungszeitraums im Internet, auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Jede Person kann Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow sowie elektronisch (info@amt-hagenow-land.de) während der Auslegungsfrist bis zum 24.11.2023 abgeben.
| Vorhandene umweltrelevante Informationen | Urheber | Thematischer Bezug | |||
| Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5, „Sonstiges Sondergebiet Geothermie- und Kartoffelhalle“ vom 13.07.2023 | Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH | • | Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, | ||
| - | Vermeidungsmaßnahme | |||
| • | Boden, Wasser, Klima, Luft, Fläche | ||||
| - | Eingriffe, | |||
| - | Ausgleich u.a. Brache | |||
| • | Landschaft | ||||
| - | u.a. Eingrünung | |||
| • | Menschen, menschliche Gesundheit | ||||
| - | u.a. Verkehre | |||
| • | Kulturgüter und sonstige Sachgüter | ||||
| - | u.a. Tourismus | |||
| Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landkreis Ludwigslust-Parchim FD 33 Bürgerservice / Verkehr | Verkehre, Ausbaubreiten Erschließung, | |||
| FD 38 Brand- und Katastrophenschutz | Vorbeugender Brandschutz, Fahrwege, Löschwasser, | ||||
| FD 63 Bauordnung, Straßen- und Tiefbau |
| ||||
| - | Denkmalschutz | Hinweise zur Bodendenkmalpflege | |||
| - | Bauplanung | Baugrenzen, Bauhöhen | |||
| - | Bauleitplanung | Zulässige Anlagen | |||
| - | Straßen- und Tiefbau | Vorschriften und Ausbaurichtlinien | |||
| - | Wasser- und Bodenschutz | Gewässerunterhaltung, Abwasser, Niederschlagswasser | |||
| - | Immissionsschutz | Allg. Hinweise zur technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) | |||
| - | Untere Naturschutzbehörde | u.a. Bauzeitenregelungen und Vollzugshinweise Artenschutz, vorgenommene Abstimmung | |||
| Fachgutachten | Spezieller Artenschutz 29.06.2023 | Wirkfaktoren, Brutvögel, Rastvögel, Fledermäuse, Insekten | |||
| Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP 10. Juli 2023 | Beschreibung des Vorhabens und des Umfelds, Eingriffsregelung mit Maßnahmenblättern | ||||
| Alle Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Oederquart |
| ||||
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht oder verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung im Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hoort deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.