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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 10/2024
Stellenausschreibung Amt Hagenow-Land
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Stellenausschreibung der Gemeinde Warlitz

Die Gemeinde Warlitz sucht zum nächstmöglichen Termin einen

Gemeindearbeiter (w/m/d).

Es handelt sich um eine unbefristete Minijob-Stelle mit 7,8 Stunden pro Woche.

Die Vergütung erfolgt nach EG 3 TVöD (Bereich VKA).

Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:
  • Pflege und Reinigung der gemeindlichen Straßen, Wege und Grünflächen
  • Gehweg- und Straßenreparaturen einschl. kleinerer Pflaster- und Tiefbauarbeiten
  • Schnitt und Pflege von Grünflächen, Hecken und Gehölzen
  • Instandhaltung und Pflege der Gemeindeliegenschaften
  • Instandhaltung und Pflege der gemeindlichen Gebäude sowie des Inventars, u. a. Durchführung von Reparaturen, Hausmeistertätigkeiten
  • Unterhaltung, Reparatur, Reinigung der Papierkörbe und Bänke im Park und an Haltestellen
  • Winterdienst (Bereitschaft bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, an Wochenenden oder Feiertagen)
  • Vor- und Nachbereitung von Gemeindeveranstaltungen
  • Bedienung, Pflege und Wartung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
  • Führerschein Klassen B/BE; L; wünschenswert Klassen C/CE; C1/C1E
  • wünschenswert: Motorkettensägeschein und Freischneiderbefähigung
  • technisches Verständnis sowie handwerkliches und gärtnerisches Geschick
  • selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • wünschenswert: Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31.10.2024 mit dem Vermerk „Bewerbung Gemeinde Warlitz“ an:

Amt Hagenow-Land

SB Personalwesen

Bahnhofstraße 25

19230 Hagenow.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen ohne Bewerbungsmappe oder Ähnliches ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn Sie einen ausreichend frankierten Briefumschlag beifügen. Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf und vernichten sie anschließend.

Die Gemeinde Warlitz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.