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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 12/2024
Aus dem Amt
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Informationen zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Eigentümer,

sehr geehrte Eigentümerinnen,

zum 01.01.2025 steht nun die Umsetzung der Grundsteuerreform an. Die Bescheide zur Festsetzung des jeweiligen neuen Messbetrages hat der Großteil von Ihnen bereits vom Finanzamt erhalten.

Sollten Sie mit Ihrem Messbetrag nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Hagenow.

Die Gemeinden unseres Amtes werden im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltssatzungen lediglich die aufkommensneutralen Hebesätze festlegen.

Die Übersendung der Abgabenbescheide 2025 ist abhängig von den Beschlussfassungen der Haushalte in den jeweiligen Gemeinden und kann daher variieren.

Bis zum Erhalt des neuen Bescheides haben Sie zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten (§ 29 GrStG).

Ihr Fachbereich Finanzen