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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 12/2024
Aus dem Amt
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Straßenreinigung, insbesondere Räum- und Streupflicht in unseren Gemeinden

Der Herbst neigt sich dem Ende zu und die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Jede Jahreszeit hinterlässt ihre Spuren, auch auf unseren Straßen und Gehwegen, leider oft in ungewünschter Weise in Form von Glätte, Eis oder Schnee. Dies kann zu erhöhter Unfallgefahr für Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer führen. In den entsprechenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden wurde festgelegt, dass die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Beräumung und das Abstumpfen der Gehwege und teilweise der Straßen Sorge zu tragen haben.

Bitte beachten Sie, dass auch im Falle von Ortsabwesenheit die Straßenreinigung, Schneebeseitigung und Streupflicht sicherzustellen und durchzuführen ist! Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person oder einen Dritten mit der Reinigung zu beauftragen. Bitte beachten Sie die zulässigen Hilfsmittel zur Beseitigung von Glätte, Schnee und Eis entsprechend der Straßenreinigungssatzung für Ihre Gemeinde.

Sollte eine Beräumung oder Abstumpfung nicht erfolgen und sollten auf Grund dessen Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, kann dies dazu führen, dass Dritte zu Lasten der Grundstückseigentümer mit der Beräumung beauftragt werden. Die versicherungsrechtlichen Folgen bei Stürzen etc. kommen ebenfalls auf Sie als Grundstückseigentümer zu.

Die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden sind auf unserer Internetseite eingestellt oder können im Amt Hagenow-Land eingesehen werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (03883/6107-49).

Amt Hagenow-Land
Fachbereich Sicherheit und Ordnung