Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlitz hat am 01.12.2025 die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie" beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zur Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 147 ha und befindet sich im nordwestlichen Gemeindegebiet, nördlich von Goldenitz und westlich von Warlitz, angrenzend an die Gemeinden Toddin und Pritzier.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlitz hat am 01.12.2025 die Verkleinerung des Geltungsberei- ches des in der Aufstellung befindlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie" im Hauptanstrombereich der geplanten Trinkwasserschutzzone Il beschlossen. Des Weiteren hat sie die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Teilflächennutzungs- plans „Windenergie* vorgebrachten Stellungnahmenden geprüft, den Entwurf zur Aufstellung des Teiflä- chennutzungsplans „Windenergie" einschließlich der Begründung (Stand November 2025) und des Um- weltberichts (Stand Oktober 2025) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Teilflächennutzungsplans „Windenergie* mit der Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:
sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraums im Amt Hagenow-Land. Fachdienst Bauen und Planung. Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen nd Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedar ber auch schniftlich oder wahrend der dem Pubikum aewidmeten Dienststunden zur Niederschnft im Am Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.
(1) Begründung und Umweltbericht zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie. De Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/ Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in die Schutzgüter sowie deren Ausgleich.
(2) PLANGIS (2024a): Schallimmissionsprognose für 12 neue Windenergieanlagen, Windpark Pritzier-Goldenitz Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern (Revision 01). PLANGIS - planGIS GmbH. 105 S.
(3) PLANGIS (2024b): Schattenwurfprognose für 12 neue Windenergieanlagen, Windpark Pritzier- Goldenitz Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommem (Revision 01). PLANGIS - planGIS GmbH, 284 S.
(4) BIOCONSTRUCT (2024): Datenlieferung zur Planung der Windenergieanlagen im Windpark „Pritzier-Goldenitz".
(5) BIOTA (2024): Artenschutzfachbeitrag - Windpark Pritzier-Goldenitz. - BIOTA - Institut biota GmbH im Auftrag der Windpark Pritzier-Goldenitz GmbH & Co. KG. Bützow. Juni 2024, 62 S.
(8) BIOTA (2025a): Visualisierung Sichtachsen. Windpark Pritzier-Gokdenitz. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Windpark Pritzier-Goldenitz GmbH & Co. KG. BIOTA - Institut für ökologische Forschung und Planung biota. Bützow, 06.03.2025, 43 S.
(7) BIOTA (2025b): Landschaftspflegerischer Begleitplan. Errichtung und Betrieb von zwölf Windenergieanlagen im Windpark Pritzier-Goldenitz. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der bio- construct GmbH. BIOTA - Institut für ökologische Forschung und Planung biota. Bützow, Aktuali- sierung 29.09.2025, 98 S.
(8) Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB: Landkreis Ludwigslust-Parchim (28.05.2025), Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (22.05.2025). Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (19.05.2025), Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (19.05.2025), Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (02.05.2025). Stadtwerke Hagenow GmbH (22.04.2025). BUND Landesverband M-V e.V. -BUND-Regionalgruppe Schaalsee-Elbe (20.05.2025). Landes- forstanstalt Mecklenburg-Vorpommern - Forstamt Schildfeld (30.08.2025). Private Stellung- nahme 2 (23.05.2025)
| Umweltbelang / Thema | Quelle gemäß Auflistung (s.o.) | |
| Mensch (Gesundheit / Erholung) | ||
| • | Aussagen zur Erholungsfunktion (Landschaftlichen Freiräumen, Tourismus, Erlebniswirksamkeit), Lebensqualität, Wohnfunktion und Arbeitsfunktion | 1, 2, 3, 7, 8 |
| • | Aussagen zu Schall, Schattenwurf und Immissionsschutz | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen | |
| • | Aussagen zum Brand- und Katastrophenschutz | |
| • | Aussagen zu Bahnanlagen | |
| • | Aussagen zu Straßenabständen | |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | ||
| • | Aussagen zur Avifauna (Brutvögel, Groß- und Greifvögel, Zug- und Rastvögel) | 1, 5, 7, 8 |
| • | Aussagen zu Fledermäusen und Amphibien | |
| • | Aussagen zum Naturraum | |
| • | Aussagen zu Biotopen, Biotopverlusten und Lebensraumfunktionen | |
| • | Aussagen zur Biotopvernetzung | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| • | Aussagen zum Artenschutz | |
| • | Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen | |
| • | Aussagen zu Schutzgebieten und sonstigen gesetzlich geschützten Bereich | |
| • | Aussagen zur Biodiversität | |
| • | Aussagen zu Waldbelangen | |
| Boden / Fläche | ||
| • | Aussagen zu Böden | 1, 7, 8 |
| • | Aussagen zur beanspruchten Fläche | |
| • | Aussagen zur landwirtschaftlichen Nutzung | |
| • | Aussagen zu Altlasten | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| Wasser | ||
| • | Aussagen zu Grundwasser und Oberflächengewässern | 1, 7, 8 |
| • | Aussagen zu Wasserschutzgebieten | |
| • | Aussagen zum Trinkwasserschutz und geplanter Trinkwasserschutzzonen | |
| • | Aussagen zu Gewässerabständen | |
| • | Aussagen zum Wasserhaushalt | |
| • | Aussagen zu Kumulationswirkungen | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen | |
| Klima / Luft | ||
| • | Aussagen zu Klima und Luftqualität | 1, 7, 8 |
| • | Aussagen zur Windhöffigkeit | |
| • | Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien | |
| Landschaft | ||
| • | Aussagen zum Landschaftsbild | 1, 6, 7, 8 |
| • | Aussagen zur Landschaftspflege | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| Kultur- und Sachgüter | ||
| • | Aussagen zu Bau- und Bodendenkmalen | 1, 6, 7, 8 |
| • | Aussagen zu Sichtachsen | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Warlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Teilflächennutzungsplans „Windenergie" nicht von Bedeutung ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal- ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.