Bekanntmachung der Aufteilung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für die unterschiedlichen Nutzungsarten sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat am 19.11.2025 die Aufteilung des Verfahrens zur 3. Än-derung des Flächennutzungsplans für die unterschiedlichen Nutzungsarten (Teilfläche 1: Wohnbaufläche, Teilfläche 2: Windenergie und Landwirtschaft) beschlossen. Im Weiteren erfolgen zwei eigenständige Be-teiligungs- und Genehmigungsprozesse für Teilfläche 2 „Windenergie und Landwirtschaft“ und Teilfläche 1 „Wohnbaufläche“. So können Flächen für die Windenergie und Wohnbaufläche jeweils eigenständig und fachlich konsistent behandelt werden.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung (Teilfläche 2) ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergie-anlagen zur Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.
Der Geltungsbereich der Teilfläche 2 hat eine Fläche von ca. 83,6 ha und befindet sich im nordöstlichen Gemeindegebiet, angrenzend an die Gemeinden Toddin und Warlitz.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat am 19.11.2025 ebenso die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungs-plans - Teilfläche 2 „Windenergie und Landwirtschaft“ vorgebrachten Stellungnahmenden geprüft, den Ent-wurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilfläche 2 „Windenergie und Landwirtschaft“ ein-schließlich der Begründung (Stand November 2025) und des Umweltberichts (Stand Oktober 2025) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilfläche 2) mit der Be-gründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegen-den umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:
https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/
sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:
https://www.bauportal-mv.de
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraums im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.
(1) Begründung und Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans – Teilfläche 2 „Wind-energie und Landwirtschaft“. Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/ Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in die Schutzgüter sowie deren Ausgleich.
(2) PLANGIS (2024a): Schallimmissionsprognose für 12 neue Windenergieanlagen, Windpark Prit-zier-Goldenitz Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern (Revision 01). PLANGIS – plan-GIS GmbH, 105 S.
(3) PLANGIS (2024b): Schattenwurfprognose für 12 neue Windenergieanlagen, Windpark Pritzier-Goldenitz Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern (Revision 01). PLANGIS – planGIS GmbH, 264 S.
(4) BIOCONSTRUCT (2024): Datenlieferung zur Planung der Windenergieanlagen im Windpark „Prit-zier-Goldenitz“.
(5) BIOTA (2024): Artenschutzfachbeitrag – Windpark Pritzier-Goldenitz. – BIOTA – Institut biota GmbH im Auftrag der Windpark Pritzier-Goldenitz GmbH & Co. KG. Bützow, Juni 2024, 62 S.
(6) BIOTA (2025a): Visualisierung Sichtachsen. Windpark Pritzier-Goldenitz. Unveröffentlichtes Gut-achten im Auftrag der Windpark Pritzier-Goldenitz GmbH & Co. KG. BIOTA – Institut für ökologi-sche Forschung und Planung biota. Bützow, 06.03.2025, 43 S.
(7) BIOTA (2025b): Landschaftspflegerischer Begleitplan. Errichtung und Betrieb von zwölf Windener-gieanlagen im Windpark Pritzier-Goldenitz. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der bio-construct GmbH. BIOTA – Institut für ökologische Forschung und Planung biota. Bützow, Aktuali-sierung 29.09.2025, 98 S.
(8) BIOTA (2025c): Visualisierung der Blickbeziehungen – Ergänzung von Fotopositionen. Windpark Pritzier Goldenitz. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Windpark Pritzier-Goldenitz GmbH & Co. KG. BIOTA – Institut für ökologische Forschung und Planung biota. Bützow, 01.10.2025, 17 S.
(9) Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB: Landkreis Ludwigslust-Parchim (22.05.2025), Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (22.05.2025), Eisenbahn-Bundesamt (29.04.2025), Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (19.05.2025), Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (19.05.2025), Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (19.05.2025), Stadtwerke Hagenow GmbH (22.04.2025), Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale (19.05.2025), BUND Landesverband M-V e.V. -BUND-Regionalgruppe Schaalsee-Elbe (20.05.2025), Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern – Forstamt Schildfeld (20.06.2025), Private Stellungnahme 2 (23.05.2025)
| Umweltbelang / Thema | Quelle gemäß Auflistung (s.o.) | |
| Mensch (Gesundheit / Erholung) | ||
| • | Aussagen zur Erholungsfunktion (Landschaftlichen Freiräumen, Tourismus, Erlebniswirksamkeit), Lebensqualität, Wohnfunktion und Arbeitsfunktion | 1, 2, 3, 7, 9 |
| • | Aussagen zu Schall, Schattenwurf und Immissionsschutz | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen | |
| • | Aussagen zum Brand- und Katastrophenschutz | |
| • | Aussagen zu Bahnanlagen | |
| • | Aussagen zu Straßenabständen | |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | ||
| • | Aussagen zur Avifauna (Brutvögel, Groß- und Greifvögel, Zug- und Rastvögel) | 1, 5, 7, 9 |
| • | Aussagen zu Fledermäusen und Amphibien | |
| • | Aussagen zum Naturraum | |
| • | Aussagen zu Biotopen, Biotopverlusten und Lebensraumfunktionen | |
| • | Aussagen zur Biotopvernetzung | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| • | Aussagen zum Artenschutz | |
| • | Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen | |
| • | Aussagen zu Schutzgebieten und sonstigen gesetzlich geschützten Bereich | |
| • | Aussagen zur Biodiversität | |
| • | Aussagen zu Waldbelangen | |
| Boden / Fläche | ||
| • | Aussagen zu Böden | 1, 7, 9 |
| • | Aussagen zur beanspruchten Fläche | |
| • | Aussagen zur landwirtschaftlichen Nutzung | |
| • | Aussagen zu Altlasten | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| Wasser | ||
| • | Aussagen zu Grundwasser und Oberflächengewässern | 1, 7, 9 |
| • | Aussagen zu Wasserschutzgebieten | |
| • | Aussagen zu Gewässerabständen | |
| • | Aussagen zum Wasserhaushalt | |
| • | Aussagen zu Kumulationswirkungen | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen | |
| Klima / Luft | ||
| • | Aussagen zu Klima und Luftqualität | 1, 7, 9 |
| • | Aussagen zur Windhöffigkeit | |
| • | Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien | |
| Landschaft | ||
| • | Aussagen zum Landschaftsbild | 1, 7, 8, 9 |
| • | Aussagen zur Landschaftspflege | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
| Kultur- und Sachgüter | ||
| • | Aussagen zu Bau- und Bodendenkmalen | 1, 7, 8, 9 |
| • | Aussagen zu Sichtachsen | |
| • | Aussagen zu Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen | |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Pritzier deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsge-setzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal-ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.