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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachung der Gemeinde Hoort
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Bekanntmachung der Gemeinde Hoort

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet Geothermie- und Kartoffelhalle“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoort hat auf ihrer Sitzung am 17.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet Geothermie- und Kartoffelhalle“ gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 18, 21 und 22 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Hoort.

Der Geltungsbereich wird begrenzt im Westen und Süden durch einen Wirtschaftsweg sowie im Norden und Osten durch Ackerflächen und ist in der Übersichtskarte (Anlage) dargestellt.

Die Trägerin des Vorhabens, die Hoorter Brunnenbau GmbH, hat mit Schreiben vom 07.11.2022 bei der Gemeinde Hoort den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geplanten Errichtung einer Maschinenlagerhalle mit Bürogebäude, einer Fahrzeugremise sowie Stellplätzen für LKW geschaffen werden.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 17.11.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Sonstiges Sondergebiet Geothermie- und Kartoffelhalle“ mit Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan liegt in der Zeit

vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2023

im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Dienststunden

Montag

nach Vereinbarung

Dienstag

8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

8:30 - 12:00 Uhr

für jede Person zur Einsicht öffentlich aus.

Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich während des o.g. Auslegungszeitraums im Internet, auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Jede Person kann Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow sowie elektronisch (info@amt-hagenow-land.de) während der Auslegungsfrist bis zum 24.03.2023 abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht oder verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung im Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hoort deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Bürgermeisterin
Übersichtskarte