Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirch Jesar hat auf ihrer Sitzung am 24.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - zwischen der Bahnlinie Hamburg - Schwerin und dem Bandenitzer Weg" gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Orts Kirch Jesar zwischen der Bahnlinie Hamburg - Schwerin und dem Bandenitzer Weg. Es besteht aus folgenden Flurstücken oder Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Kirch Jesar:
| in der Flur 1: | 11/1 teilweise, |
| in der Flur 2: | 22/10, 22/59, 22/64, 24/1 teilweise, 24/5, 25/4, 25/5, 26, 27, 28 und 29, |
| und | |
| in der Flur 3: | 332/2, 333, 334 und 382/1 teilweise. |
Die Trägerin des Vorhabens, die E&S Projektentwicklungs- und Projektvermittlungs GmbH, Kirchsteig 1, 17214 Silz, hat bei der Gemeinde Kirch Jesar den Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - zwischen der Bahnlinie Hamburg - Schwerin und dem Bandenitzer Weg" gestellt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geplanten Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 24.11.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - zwischen der Bahnlinie Hamburg - Schwerin und dem Bandenitzer Weg" mit Begründung einschließlich Natura-2000-Vertäglichkeitsprüfung, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2023
im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planen, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Dienststunden
| Montag | nach Vereinbarung |
| Dienstag | 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | nach Vereinbarung |
| Donnerstag | 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 - 12:00 Uhr |
für jede Person zur Einsicht öffentlich aus.
Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich während des o.g. Auslegungszeitraums im Internet, auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Jede Person kann Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow sowie elektronisch (info@amt-hagenow-land.de) während der Auslegungsfrist bis zum 24.03.2023 abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht oder verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung im Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kirch Jesar deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.