Die oben genannten Gemeinden haben im Jahr 2022 Spenden erhalten. Über einige Annahmen der Spenden haben die Gemeindevertretungen in öffentlichen Sitzungen entschieden.
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVBl. M-V S. 777) sind die Spendenberichte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Spendenberichte für die jeweiligen Gemeinden können im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, Zimmer 202, eingesehen werden.
10.01.2023