Betr.: | Bebauungsplan Nr. 5 "Bio-LNG-Anlage Picher" der Gemeinde Picher |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Picher hat in öffentlicher Sitzung am 20.12.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Bio-LNG-Anlage Picher“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von 18,0 ha und umfasst die Flurstücke 35/5, 35/6, 35/7, 35/8 (tlw.), 37/1, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 82/20, 94/1 und 94/2 der Flur 2 in der Gemarkung Picher.
Planungsziel ist die Festsetzung je eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ und „Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches