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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 2/2025
Bekanntmachung der Gemeinde Picher
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Picher

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 5 „Bio-LNG-Anlage Picher“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Picher hat am 06.11.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Bio-LNG-Anlage“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie den dazugehörigen Vorentwurf der Begründung gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 18,0 ha und umfasst die Flurstücke 35/5, 35/6, 35/7, 35/8 (tlw.), 37/1, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 82/20, 94/1 und 94/2 der Flur 2 in der Gemarkung Picher.

Planungsziel ist die Festsetzung je eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ und „Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.

Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), mit örtlichen Bauvorschriften und der dazugehörige Vorentwurf der Begründung in der Zeit

vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025

auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/

sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:

https://www.bauportal-mv.de

veröffentlicht.

Des Weiteren erfolgt eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 212, des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Picher deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 5 nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Picher ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hille
Bürgermeister