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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 2/2026
Aus dem Amt
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Wärmeinseln und Leuchttürme im Amtsbereich

Bund, Land und Kommunen treffen gemeinsam Vorbereitungen, um mögliche Gas- oder Strommangellagen sowie etwaige andere Katastrophensituationen zu verhindern. Dennoch kann dieser Ausnahmefall nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird daher empfohlen, Vorsorge in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu betreiben. Das Land und die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bereiten sich ebenfalls auf das Worst-Case-Szenario vor.

Durch den Landeskoordinierungs- und Unterstützungsstab sind die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert worden Maßnahmen für den Ausfall der Gasversorgung sowie ggf. den Ausfall anderer notwendiger Infrastruktur vorzuplanen. Eine Maßnahme ist die Einrichtung von Leuchttürmen und Wärmeinseln für etwaige Katastrophenfälle.

Leuchttürme sind Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Ausfall der Kommunikationsinfrastruktur, um Notrufe der Bürger entgegen zu nehmen und Informationen von den unteren Katastrophenschutzbehörden an die Ämter/Gemeinden und umgekehrt weitergeben zu können. Daher werden Leuchttürme in allen 19 Gemeinden des Amtes Hagenow-Land eingerichtet.

Als Wärmeinsel wird eine geschlossene Örtlichkeit bezeichnet, die eine Aufenthaltsmöglichkeit für Menschen darstellt und eine gewisse Raumtemperatur aufweist, so dass sich die Besucher aufwärmen können. Die Aufenthaltsdauer sollte mindestens eine Stunde möglich sein. Wärmeinseln werden in 4 von 19 Gemeinden errichtet.

Standorte der Leuchttürme und Wärmeinseln im Amt Hagenow-Land: