aus gegebenen Anlass möchten wir Sie auf den Leinenzwang in unserem Amtsbereich hinweisen. Da es in letzter Zeit vermehrt zu Fällen kam, in welchen Hunde unbeaufsichtigt außerhalb des heimischen Grundstücks, alleine, frei liefen, bitten wir Sie, im Interesse aller, künftig darauf zu achten, dass es nicht mehr zu diesen Vorfällen kommt. Die Leinenpflicht gilt in bebauten Orten und Ortsteilen innerhalb des gesamten Amtsgebietes. Bitte denken Sie auch daran die Verunreinigungen, welche Ihr Hund verursacht hat, zu entfernen und im Anschluss ordnungsgemäß zu entsorgen.
Letztlich können diese Fälle bei Nicht-Beachtung auch mit einem Bußgeld geahndet werden, da es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Hundehalterverordnung M-V bzw. der Hunde-VO des Amts Hagenow-Land handelt.