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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 3/2024
Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land
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Bekanntmachung der Auslegung Spenden

Die oben genannten Gemeinden haben im Jahr 2023 Spenden erhalten. Über die Annahmen der Spenden haben die Gemeindevertretungen in öffentlichen Sitzungen entschieden.

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVBl. M-V S. 777) sind die Spendenberichte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Spendenberichte für die jeweiligen Gemeinden können im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, Zimmer 202, eingesehen werden.

gez. Frank
Amt Hagenow-Land
08.02.2024