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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 3/2024
Aus dem Amt
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Lärmaktionsplan

Zum Entwurf des Lärmaktionsplanes des Amtes Hagenow-Land

Auf Grund der nachfolgenden Vorschriften ist der Amtsvorsteher des Amtes Hagenow-Land für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der amtsangehörigen Gemeinden zuständig:

  1. Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
  2. § 47d des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17.Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) und
  3. § 6 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Immissionsschutzbehörden (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung –ImmSchZustLVO M-V) vom 12. Februar 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 75)

Der Amtsausschuss des Amtes Hagenow-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes des Amtes Hagenow-Land bestätigt und beschlossen diesen Entwurf im Zeitraum vom 01.03. bis 05.04.2024 auszulegen.

Nach § 47d BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen in Lärmaktionsplänen gehört. Sie erhalten die Möglichkeit an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Bevor der Lärmaktionsplan für den Amtsbereich des Amtes Hagenow-Land beschlossen wird, erhalten Sie Gelegenheit Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen und Ihr Interesse an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes zu bekunden.

Sie können dazu jederzeit Einsicht in die Lärmkarten des Amtes Hagenow-Land unter dem nachfolgenden Internetlink erhalten: Regionaler Planungsverband Westmecklenburg - LUNG M-V (mv-regierung.de)

nehmen.

Außerdem liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes für jedermann einsehbar im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 106 vom 01.03.2024 bis zum 05.04.2024 aus.

Hagenow, 20.02.2024
gez. Maty
Amtsvorsteher