Informationen zur Durchführung von Voruntersuchungen gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Projekt SuedOstLink+ in Kuhstorf
(Vorhaben 5a BBPlG)
Die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber den Neubau der Gleichstromverbindung SuedOstLink+ von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen- Anhalt. Das als Erdkabel zu errichtende Vorhaben soll den Suchraum Klein Rogahn westlich von Schwerin mit dem Landkreis Börde verbinden. Gesetzlich festgeschrieben ist der SuedOstLink+ im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nummer 5a.
Einen Überblick zum Projekt SuedOstLink+ finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.50hertz.com/SuedOstLinkplus
Für die weitere Planung des Vorhabens sind Voruntersuchungen erforderlich. Die nun geplanten Vorarbeiten umfassen faunistische Kartierungen.
Kartierungsarbeiten mit Materialausbringung
Für den geplanten Neubau der Gleichstromverbindung SuedOstLink+ sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. In diesem Zuge werden fachkundige Biologinnen und Biologen die vorherrschende Tier- und Pflanzenwelt erfassen. Dafür kann es erforderlich sein, auch Flächen außerhalb öffentlich zugänglicher Straßen und Wege zeitweilig zu betreten oder zu befahren. Je nach Witterung finden ab Mitte März 2025 Kartierungsarbeiten mit Materialausbringung im Bereich der momentan in Planung befindlichen Korridorvarianten des SuedOstLink+ statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden.
Erfassung von Amphibien (März bis Juli 2025)
Erfassung von Reptilien (April bis September 2025)
Für die Erfassung der aufgelisteten faunistischen Artkartierung ist es erforderlich, Materialien auf bestimmten Bereichen (mit einem geeigneten Habitatpotenzial für die jeweiligen Arten) auszubringen. Nicht alle Untersuchungen sind vollumfänglich an jedem einzelnen Standort notwendig und können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. So ist es möglich, dass auf Ihrem/n Flurstück/en nur ein Teil der Voruntersuchungen verrichtet werden muss oder dass Ihr/e Flurstück/e mehrfach betreten werden muss/müssen.
Amphibien:
Hydrophon
Für die Erfassung einer bestimmten Amphibienart kann es notwendig werden, ein Gerät in den geeigneten Gewässern auszubringen, welches die Rufe der Tiere aufnehmen kann (sogenanntes Hydrophon). Die Geräte werden von April bis Mai jeweils für mehrere Tage ausgelegt und danach wieder entfernt.
Künstliche Verstecke
Für die Erfassung weiterer Amphibienarten kann das Ausbringen von künstlichen Verstecken im Umfeld von geeigneten Gewässern nötig sein. Diese bestehen aus etwa 1 × 0,5 m großen Schalbrettern. Auf den Materialien ist eine kurze Erklärung der Maßnahme und ein Ansprechpartner angegeben, die der Zuordnung zu faunistischen Kartierungen dienen. Die künstlichen Verstecke werden im April 2025 ausgebracht, verbleiben im Gelände, werden bis Juli 2025 regelmäßig kontrolliert und nach Abschluss der Kartierungsarbeiten wieder vollständig entfernt.
Reusenfallen
Für die Erfassung einer weiteren Amphibienart kann es ggf. notwendig werden, Wasserfallen an Gewässern auszubringen. Die Fallen können aus Reusen oder umgebauten Flaschen oder Eimern bestehen. Die Fallen werden von Mitte April bis Mitte Juli 2025 für einzelne Nächte ausgebracht und nach jeder Nacht eingeholt und geleert.
Künstliche Verstecke
Für die Erfassung bestimmter Reptilienarten wird es nötig sein, künstliche Verstecke auszulegen. Diese bestehen aus ca. 0,5 × 0,5 m bis 1 × 1 m großen, dunklen Wellblechpappen. Auf den Materialien ist eine kurze Erklärung der Maßnahme und ein Ansprechpartner angegeben, die der Zuordnung zu faunistischen Kartierungen dienen. Die künstlichen Verstecke werden im April 2025 ausgebracht, verbleiben im Gelände und werden bis September 2025 regelmäßig kontrolliert. Nach Abschluss der Kartierungsarbeiten werden die Wellblechpappen wieder vollständig entfernt.
Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen (IHB) im Auftrag von 50Hertz vorgenommen. Änderungen bei den ausführenden Unternehmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Voruntersuchungen sowie entsprechende Betretungs-, Fahrt- und Benutzungsrechte an den betroffenen Grundstücken folgen unmittelbar aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ohne dass es insoweit Mitwirkungshandlungen oder einer Zustimmung des Eigentümers, bzw. des sonstigen Nutzungsberechtigten bedarf.
Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Die Vorschrift des § 44 Abs. 1 EnWG schränkt die zivilrechtlichen Abwehransprüche von Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten ein, um einen beschleunigten Netzausbau zu erreichen. Voraussetzung der Duldungspflicht ist, dass der Vorhabenträger die beabsichtigten Vorarbeiten zwei Wochen vor ihrer Ausführung bekannt gibt. Dieser Vorabankündigungspflicht der Vorarbeiten kommt 50Hertz mit dieser Bekanntmachung nach. Mit Ablauf der Zwei-Wochen-Frist sind Nutzungsberechtigte somit gesetzlich verpflichtet, die angekündigten Vorarbeiten zu dulden.
Bei den Begehungen und Kartierungsarbeiten können in der Regel keine Flurschäden entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und wald- und landwirtschaftlicher Wege.
Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Christoph Arnold, T: +49 (0)30 5150-3553, E-Mail: christoph.arnold@50hertz.com
Zeitraum der Voruntersuchungen
Die Maßnahmen auf den betroffenen Flächen starten frühestens 14 Tage nach der wirksamen Bekanntmachung gemäß § 44 Abs. 2 EnWG, voraussichtlich ab dem 15.03.2025 und sollen voraussichtlich im Dezember 2025 abgeschlossen werden.
Konkret beabsichtigt 50Hertz Vorarbeiten auf den folgenden Flächen durchzuführen
| Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Kuhstorf | Kuhstorf | 2 | 114/2, 114/3, 18, 71, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 105, 113, 121, 122 |
| Kuhstorf | Kuhstorf | 3 | 37, 39, 43 |
| Kuhstorf | Kuhstorf | 1 | 422 |