Betr.: | 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun |
Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat in ihrer Sitzung am 17.11.2025 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die Begründung dazu gebilligt.
Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun befindet sich am westlichen Gemeindegebietsrand, unmittelbar parallel der Bahntrasse Schwerin-Hamburg sowie nördlich des Landwirtschaftsweges, abgehend von der Straße „Forstweg“.
Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun wurde vom Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Schreiben vom 10.02.2026, Aktenzeichen: BP 240034, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert am 22.12.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348), ortsüblich bekannt gemacht.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jede Person kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun, einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung, ab diesem Tag im Fachbereich Bauen und Planung des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden
| Dienstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/rechtskraeftige-planverfahren/ sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bauportal-mv.de verfügbar.
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn
Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Alt Zachun geltend gemacht worden sind.
Übersichtsplan mit Lage des Änderungsbereiches Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun
Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2023