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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 3/2026
Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun

Betr.:

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat in ihrer Sitzung am 17.11.2025 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die Begründung dazu gebilligt.

Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun befindet sich am westlichen Gemeindegebietsrand, unmittelbar parallel der Bahntrasse Schwerin-Hamburg sowie nördlich des Landwirtschaftsweges, abgehend von der Straße „Forstweg“.

Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun wurde vom Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Schreiben vom 10.02.2026, Aktenzeichen: BP 240034, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erteilt.

Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert am 22.12.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348), ortsüblich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Jede Person kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun, einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung, ab diesem Tag im Fachbereich Bauen und Planung des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden

Dienstag

8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag

8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag

8.30 – 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/rechtskraeftige-planverfahren/ sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bauportal-mv.de verfügbar.

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Alt Zachun unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Alt Zachun geltend gemacht worden sind.

Christopher Mecklenburg
Bürgermeister

Übersichtsplan mit Lage des Änderungsbereiches Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2023