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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachung der Gemeinde Hoort
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Bekanntmachung der Gemeinde Hoort

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - Ortsteil Neu Zachun südlich der Bundesautobahn 24" nach § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoort hat auf ihrer Sitzung am 16.06.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - Ortsteil Neu Zachun südlich der Bundesautobahn 24" gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 372 (teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Neu Zachun und die Flurstücke 370/2, 370/3, 408 und 409/5 sowie 334/1 (teilweise) und 396/6 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Neu Zachun. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden von der Bundesautobahn 24, im Osten vom Moraaser Landweg, im Süden durch Acker- und Waldflächen, im Westen durch die Bahnstrecke Schwerin-Hagenow und ist in der Übersichtskarte (Anlage) dargestellt.

Die Gemeindevertretung Gemeinde Hoort hat auf ihrer Sitzung am 30.03.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - Ortsteil Neu Zachun südlich der Bundesautobahn 24" mit Begründung, Alternativenprüfung und Vorhaben- und Erschließungsplan liegt in der Zeit

vom 24.04.2023 bis zum 30.05.2023

im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Dienststunden

Montag

nach Vereinbarung

Dienstag

8.30 -12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

für jede Person zur Einsicht öffentlich aus.

Die Vorentwurfsunterlagen sind zusätzlich während des o.g. Auslegungszeitraums im Internet, auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Jede Person kann Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow sowie elektronisch (info@amt-hagenow-land.de) während der Auslegungsfrist bis zum 30.05.2023 abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht oder verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung im Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hoort deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Iris Feldmann
Bürgermeisterin
Übersichtskarte