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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier
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Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier

über die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 für den Bereich südlich vom Schwechower Weg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.02.2023, nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 für den Bereich südlich vom Schwechower Weg der Gemeinde Pritzier beschlossen und den geänderten Entwurf der Begründung gebilligt. Es wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch die erneute öffentliche Auslegung der geänderten Planentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen, wobei die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, parallel erfolgt.

Das Plangebiet ist nun ca. 3,9 ha groß und umfasst eine Fläche südlich der Wohnbebauung am Schwechower Weg, westlich des Sportplatzes, im nördlichen und östlichen Bereich des Flurstücks 152/106 der Flur 1 der Gemarkung Pritzier und ist im untenstehenden Lageplan dargestellt:

Der Geltungsbereich wurde um ca. 0,77 ha erweitert, indem im Norden die Gärten der Bestandsgebäude am Schwechower Weg mit einbezogen und als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgärten" festgesetzt worden sind. Damit schließt der Bebauungsplan Nr. 5 unmittelbar an den per Satzung festgelegten im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Pritzier an. Zudem wurde das Baufeld 2 und 3 angepasst, um eine mögliche Überbauung der im Plangebiet vorhandenen Leitungen zu verhindern und einen dauerhaften Zugang zu sichern.

Mit dem jetzigen geänderten Entwurf besteht dennoch die Möglichkeit, dass bis zu ca. 14 neue Wohngrundstücke entstehen können.

Der Bebauungsplan Nr. 5 wird gemäß § 13b BauGB, unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Förderung von Wohnnutzungen, nach den Regularien des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Aufgrund der Verfahrensführung nach § 13a BauGB wird auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und auf die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB verzichtet.

Da die derzeitige Flächendarstellung im Flächennutzungsplan mit der jetzt vorliegenden Planung im Widerspruch steht, wird der Flächennutzungsplan entsprechend den Flächenfestsetzungen im Bebauungsplan Nr. 5 im Zuge der Berichtigung angepasst.

Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Pritzier (Stand November 2022) nebst geändertem Entwurf der Begründung erfolgt nun gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die geänderten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Bereich südlich vom Schwechower Weg liegen in der Zeit

von Montag, den 24.04.2023, bis einschließlich Freitag, den 02.06.2023,

in der Amtsverwaltung des Amtes Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Dienststunden

Montag

nach Vereinbarung

Dienstag

08:30 -12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

08:30 -12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

Freitag

08:30 - 12:00 Uhr,

für jede Person zur Einsicht öffentlich aus.

Die geänderten Entwurfsunterlagen sind zusätzlich während des o.g. Auslegungszeitraums im Internet, auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. Jede Person kann Stellungnahmen mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow sowie elektronisch (info@amt-hagenow-land.de) während der Auslegungsfrist bis zum 02.06.2023 abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht oder nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Pritzier unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Pritzier den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 5 nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Thomas Witt
Bürgermeister