Titel Logo
Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 4/2024
Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard b. Picher
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard b. Picher, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bresegard bei Picher

Geltungsbereiche der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bresegard bei Picher

Detaildarstellung der Geltungsbereiche der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Hinweisen zu den Ausschlusswirkungen

Erneute Bekanntmachung der Genehmigung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bresegard bei Picher hat in ihrer Sitzung am 19.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.

Ziel der Änderung ist die Regelung und Steuerung der Errichtung von Bioenergieanlagen sowie Tierhaltungsbetrieben im gesamten Gemeindegebiet. Dazu wurden Konzentrationszonen ausgewiesen, die für eine künftige Erweiterung dieser Betriebsarten in Bresegard bei Picher infrage kommen. Damit ist gleichzeitig ein Ausschlusswirkung für derartige Betriebe außerhalb der Konzentrationszonen im gesamten Gemeindegebiet verbunden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Bioenergieanlagen und Tierhaltungsanlagen damit auf allen Flächen außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bresegard bei Picher wurde vom Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Schreiben vom 28.11.2018, Aktenzeichen: BP 170064, genehmigt.

Aufgrund eines Fehlers bei der Bekanntmachung im Hagenower Kommunalanzeiger am 14.12.2018 wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Behebung des Formfehlers hiermit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB erneut bekannt gemacht.

Die Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) rückwirkend bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird rückwirkend zur erstmaligen Bekanntmachung zum 14.12.2018 wirksam. Jedermann kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung sowie die Zusammenfassende Erklärung im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planen, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 2. Änderung

des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Bresegard bei Picher geltend gemacht worden sind.

Dr. Röckseisen
Bürgermeisterin

Anlage: Übersichtsplan