| Betr.: | Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlitz hat am 13.03.2025 die Aufstellung des Teilflächennut-zungsplans „Windenergie“ beschlossen. Ziel der Aufstellung ist die Errichtung und der Betrieb von Wind-energieanlagen zur Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 147 ha und befindet sich im nordwestlichen Gemeindegebiet, nördlich vom Ortsteil Goldenitz und westlich vom Ortsteil Warlitz, angrenzend an die Gemeinden Toddin und Pritzier
Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Gemeinde Warlitz wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlitz hat am 13.03.2025 ebenso den Vorentwurf des Teilflächen-nutzungsplans „Windenergie“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf des Teilflächennutzungs-plans „Windenergie“ sowie die dazugehörige Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:
https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/
sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:
https://www.bauportal-mv.de
veröffentlicht.
Des Weiteren erfolgt eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 212, des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Warlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal-ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.