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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 4/2025
Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Pritzier

Betr.:

3. Änderung des Flächennutzungsplans (bestehend aus „Teilfläche 1: Wohnbaufläche“ und „Teilfläche 2: Windenergie und Landwirtschaft“)

Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat am 19.02.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans (bestehend aus „Teilfläche 1: Wohnbaufläche“ und „Teilfläche 2: Windenergie und Landwirtschaft“) beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Wohnbauflächen zur Befriedigung der zunehmenden Nachfrage nach Baugrundstücken im Gemeindegebiet und die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zur Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.

Der Geltungsbereich der Teilfläche 1 hat eine Fläche von ca. 4,5 ha und befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Pritzier, südlich des Schwechower Wegs und westlich des Sportplatzes.

Der Geltungsbereich der Teilfläche 2 hat eine Fläche von ca. 83,6 ha und befindet sich im nordöstlichen Gemeindegebiet, angrenzend an die Gemeinden Toddin und Warlitz

Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pritzier wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pritzier hat am 19.02.2025 ebenso den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht in der Zeit

vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/

sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:

https://www.bauportal-mv.de

veröffentlicht.

Des Weiteren erfolgt eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 212, des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Pritzier deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhal-ten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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Witt
Bürgermeister