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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 4/2025
Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kuhstorf

Veröffentlichung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - zwischen dem Redefiner Weg und der L04“ gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhstorf hat am 21.10.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

Das Plangebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes im Bereich Sandgraben - Landesstraße L04 - Gemeindegrenze zu Bresegard bei Picher - Redefiner Weg (Flur 3, 4 in der Gemarkung Kuhstorf) und umfasst eine Fläche von ca. 133,7 ha. Zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes zählt ebenfalls eine externe Kompensationsfläche, die sich etwa 500 m östlich von Kuhstorf, am Rand des Waldgebietes „Strohkirchener Tannen“ (Flur 2, Gemarkung Kuhstorf) befindet.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Planung erfolgte vom 22.07. bis 30.08.2024. Parallel hierzu wurde die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Nach Prüfung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat sich das Erfordernis zur Änderung des Entwurfs ergeben. Anlass hierfür bildet die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhstorf hat in ihrer Sitzung am 26.03.2025 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2, den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die Begründung einschließlich des Umweltberichts gebilligt und beschlossen, die geänderten Entwurfsunterlagen für die verkürzte Dauer von 14 Tagen zu veröffentlichen. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Folgende Änderungen wurden an den Entwurfsunterlagen vorgenommen:

Plan-Teil A

Zusätzliche zeichnerische Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (E4) und daraus resultierende Anpassung des Sondergebietes sowie der Baugrenzen

Text-Teil B

Anpassung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen über Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Aufnahme eines artenschutzrechtlichen Hinweises über die Schaffung eines Bruthabitates für die Feldlerche

Vorhaben- und Erschließungsplan

Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplans (insbesondere Modulbelegung und Wegeführung an die geänderte Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Ergänzung einer zusätzlichen Wegeverbindung in der westlichen Teilfläche des Vorhabengebietes für die Feuerwehr

Verschiebung der südlichen Löschwasserentnahmestelle

Umweltbericht / Artenschutzfachbeitrag

Integration einer zusätzlichen Maßnahme zum Bestandsschutz der Feldlerche im südlichen Geltungsbereich und daraus resultierende Anpassung der Flächen- und Kompensationsbilanz

Ergänzung der Mahdbestimmungen während der Hauptbrutzeiten von Bodenbrütern und Änderung der Mahdhöhe

Auseinandersetzung mit der Fläche des Geltungsbereichs als Teillebensraum des Weißstorchs

Anpassung von Pflegeplänen der Kompensationsmaßnahmen

Begründung

Anpassung der Erläuterungen zu den oben genannten Änderungen

Anpassen der Flächenbilanz

Neben den oben genannten Entwurfsunterlagen sind folgende für die geänderten Teile relevante umweltbezogene Informationen verfügbar:

Stellungnahmen

Landkreis Ludwigslust-Parchim

-

Hinweise zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung

-

Hinweise zur Eingriffsregelung, zum speziellen Artenschutz, u. a. zu Brut-, Zug- und Rastvögeln)

Gemeinde Bresegard

-

Einwände und Anregungen zum Brandschutzkonzept, zu den Ausführungen im Umweltbericht (Avifauna)

Die Veröffentlichung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht inkl. Artenschutzfachbeitrag und den wesentlichen, die geänderten Teile des Entwurfs betreffenden, umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/

sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter

https://bauportal-mv.de

in der Zeit vom

24.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025.

Zusätzlich können die geänderten Entwurfsunterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planen, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der Dienststunden

Montag

nach Vereinbarung

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an info@amt-hagenow-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgegeben werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 unberücksichtigt bleiben können.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Köster
Bürgermeisterin