| Betr.: | Bebauungsplan Nr. 5 „Bio-LNG-Anlage Picher" der Gemeinde Picher |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Picher hat mit Beschluss vom 11.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Bio-LNG-Anlage Picher* in der Fassung vom November 2025 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Ubersichtskarte zu entnehmen.
Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 18,0 ha und umfasst die Flurstücke 35/5, 35/6, 35/7, 35/8 (tiw.), 37/1, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 82/20, 94/1 und 94/2 der Flur 2 in der Gemarkung Picher.
Planungsziel ist die Festsetzung je eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung" und „Emeuerbare Energien* gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird mit der Begründung, Umweltbericht, den zugehörigen Anlagen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Veröffentlichungsfrist
vom 20. April bis einschließlich 22. Mai 2026,
zur Offentlichkeitsbeteiligung gemaß § 3 Abs. 2 BauGB, auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL veröffentlicht.
https://www.amt-haqenow-land.de/verwaltunq-service/bauleitplanunq/laufende-planverfahren/
Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhi |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@amt-hagenow-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgegeben werden.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V i. V. m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Picher ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Eingnffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Biotoptypenkartierung |
| 4. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| 5. | Geruchsimmissionsprognose |
| 6. | Immissionsprognose Ammoniak und Gesamtstickstoff |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Der sandige Boden im nördlichen Plangebiet weist laut Bodenschätzung die Kennzahlen S5D und S4D auf mit max. Acker-/Grünlandzahl von 22/22. |
| - | Auf dem betroffenen Boden auf dem Gelände der Biogasanlage und der Stallanlage findet aktuell keine Landwirtschaft statt, allerdings befindet er sich unmittelbar angrenzend an eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
| - | Der Planungsraum befindet sich in der Ortslage Picher. |
| - | Der Bereich der geplanten Baufelder wird derzeit als Ackerfläche, Tierproduktionsanlage und Biogasanlage genutzt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
| - | Gewässer erster Ordnung gem. § 48 Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommem (LWaG) und wasserwirtschaftliche Anlagen werden nicht berührt. |
| - | Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich ein Entwässerungsgraben zwischen dem Betriebsgelande und der Ackerfläche. |
| - | Der Planungsraum liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und außßerhalb von Hochwasserrisikogebieten sowie außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser
| - | Der Raum um Ludwigslust ist durch ein gemäßigtes Klima mit geringen Temperaturunterschieden, ausgewogenem Jahresniederschlag und maßiger Sonnenscheindauer gepragt. |
| - | Die mittleren Jahrestemperaturen liegen bei ca. 8,5-9°C, der Jahresniederschlag beträgt rund 600-650 mm. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage und der bestehenden Nutzung eine Vorbelastung in Bezug auf den Biotopbestand sowie eine eingeschränkte Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere auf. |
| - | Zur Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte wurde ein eigenständiger Artenschutzfachbeitrag erstellt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Artenschutzfachbeitrag
| - | Die Landschaft erzielt aufgrund des geringen Reliefs nur eine geringe Fernwirkung. |
| - | Im Untersuchungsraum sind keine Biotopsstrukturen vorhanden, die zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand der Ortslage Picher und ist durch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung vorbelastet. |
| - | Im aktuellen Zustand ist das Verkehrsaufkommen im Bereich des Plangebiets durch die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung geprägt. |
| - | Die nächste bestehende Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von ca. 200 m östlich zum ersten landwirtschaftlichen Gebäude im Plangebiet. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| - | Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Bodendenkmale |
| - | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin keine Baudenkmale. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Der Geltungsbereich selbst unterliegt keinen Schutzgebietsausweisungen. |
| - | Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet DE_2633-401 (SPA) „Feldmark Strohkirchen" erstreckt sich in ca. 2.700 m Entfemnung nördlich. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
| - | Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Baudenkmale und kein ausgewiesener Denkmalbereich. |
| - | Das Vorhaben berührt nach gegenwartigem Kenntnisstand im Vorhabenbereich keine Bodendenkmale. |
| - | Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind uns Altlasten oder altlastenverdächtige Flachen im vom Vorhaben betroffenen Gebiet nicht bekannt. |
| - | Gewässer erster Ordnung gem. § 48 Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) und wasserwirtschaftliche Anlagen werden nicht berührt. |
| - | Der B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Picher ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. |
| - | In dem angegebenen Bereich befinden sich gesetzlich geschützte Festpunkte der amtlichen geodätischen Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern. |
| - | Im Bereich des Vorhabens sind bislang keine Bodendenkmale bekannt geworden. |
| - | Es sind keine baudenkmalfachlichen Belange betroffen. |
| - | Die in Betrieb befindliche Gas-Hochdruckleitung „Picher" der HanseGas GmbH verläuft am Randbereich des Vorhabens auf der westlichen Seite der K 22. |
| - | Das geplante Vorhaben liegt mit dem Flurstück 37/1 in nördlicher und mit den Flurstücken 39/6, 39/5 und 35/6 in östlicher Richtung unmittelbar am Wald im Sinne des Gesetzes. |
hierzu liegen vor: die nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Picher deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 5 nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 10.04.2026 bis zum 22.05.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land (https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/) veröffentlicht.