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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 5/2024
Bekanntmachung der Gemeinde Toddin/Setzin
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Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land für die Gemeinde Toddin

Betreff:

Bekanntmachung zum Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Toddin und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „KITA Toddin“

Hier:

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Plangebiet:

Gemeinde/Gemarkung Toddin, Flur 2

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke 195/12 und 202/3 der Flur 2 der Gemarkung Toddin.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Gemeindevertretung Toddin hat auf ihrer Sitzung vom 28.02.2024 die geänderten Entwürfe für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Toddin und des Bebauungsplans Nr. 3 „KITA Toddin“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Parallelverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte für ca. 60 Kinder. Die betreffenden Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde und umfassen einen Planbereich von ca. 1,4 ha.

In der Gemeinde Toddin besteht eine große Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder. Derzeit gibt es noch eine kleine Kindertagesstätte im Ortsteil Setzin sowie in der Ortslage Toddin. Die Nachfrage kann durch die vorhandenen Häuser nicht mehr gedeckt werden, weiterhin besteht dringender Sanierungsbedarf und die Personaldeckung gestaltet sich aufgrund der räumlichen Trennung zunehmend als nicht mehr tragbar. Beide Häuser werden nach Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte geschlossen und einer anderen Nutzung zugeführt. Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage von Toddin auf einer Teilfläche des Flurstücks 195/12 und 202/3 der Flur 2 der Gemarkung Toddin. Nördlich und östlich grenzen von Gräben durchzogene Grünlandflächen direkt an das Gebiet sowie die Ortslage Toddin an. Westlich schließen eine Straße mit darauffolgender intensiv bewirtschafteter Ackerfläche an das Gebiet an und südlich wird das Gebiet durch die Kreisstraße „Schwaberower Straße“ begrenzt, von der auch die Erschließung erfolgt.

Der Geltungsbereich wird derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

Die Gemeinde hat sich deshalb dazu entschlossen, diese Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertageseinrichtung“ zu entwickeln.

Zur Schaffung von Baurecht ist die Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich.

Deshalb beabsichtigt die Gemeinde Toddin die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „KITA Toddin“.

Zu den Entwurfsunterlagen erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.10.2022 bis zum 25.11.2022, sowie wurden die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, mit Schreiben vom 19.10.2022, um Abgabe einer Stellungnahme gebeten und über die Auslegung informiert.

Nach Prüfung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat sich das Erfordernis zur Änderung des Entwurfs ergeben. Anlass hierfür bildete die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bezüglich naturschutzrechtlicher Nachforderungen. In diesem Zuge erfolgte die Änderung/Ergänzung insbesondere bei:

• Änderung der Wertstufen in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

• Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung nach den Anforderungen der HzE 2018

• Überarbeitung Tabelle 1 zur Berechnung Biotopverlust und Versiegelung und Tabelle 2 zu Wertstufen

• Erstellung eines qualifizierten Pflegeplans für die Streuobstwiese

• Ergänzung der grünordnerischen Festsetzungen

• Ergänzung der Hinweise

• Ergänzung/Änderung der Planzeichnung

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Toddin in der Sitzung am 28.02.2024 gebilligten und zur erneuten Auslegung bestimmten geänderten Entwürfe der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Toddin und des Bebauungsplans Nr. 3 „KITA Toddin“ sowie die geänderten Entwürfe der Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit

vom 21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024

im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL veröffentlicht.

https://www.bauportal-mv.de

Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Fachbereich Bauen und Planung des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Amt Hagenow-Land

Fachbereich Bauen und Planung

Bahnhofstraße 25

19230 Hagenow

Tel.: 03883-6107 47

Mail: info@amt-hagenow-land.de

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

1.

Umweltbericht / Begründung

die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung;

die Biotoptypenkartierung;

Pflanzschemata Baumreihe und Streuobstweise

Pflegeplan Streuobstwiese

Der Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Klima/Luft, Menschen, Landschafts-/Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist dargestellt.

Schutzgut Boden:

Der Geltungsbereich stellt sich zum größten Teil als Grünland unter intensiver Nutzung (Mahd) dar. Die maßgeblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden entstehen durch die dauerhafte Bodenversiegelung. Dieser Verlust wird im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfasst und ausgeglichen. Es verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Schutzgut Wasser:

Das auf Grün- und unbefestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll wegen seiner nur geringen Verschmutzung auf den Grundstücken versickern bzw. verwertet werden. Das auf den Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser der Dächer und befestigten Flächen ist sachgerecht nach den geltenden Vorschriften entweder auf den Grundstücken selbst zu versickern oder gesammelt und in die vorhandene Regenwasserleitung einzuleiten. Die Abwasserbeseitigung wird über den Anschluss an das zentrale Netz Hagenow (Abwasserzweckverband Hagenow) gewährleistet. Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet.

Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt:

Das Vorkommen des europäischen Bibers (Castor fiber) und des Fischotters (Lutra lutra) kann nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Amphibien und Reptilien. Ein Schutzzaun mit durchschlupfsicherer Maschenweite für den Europäischen Bieber und Fischotter wendet als Vorsorgemaßnahme Gefahren für aktive Individuen auf Nahrungssuche ab. Zum Schutz der Reptilien und Amphibien ist ein geeigneter Schutzzaun zu errichten. Die Aufstellung des Schutzzauns erfolgt nur für die Bauphase. Das Vorkommen anderer Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie können ausgeschlossen werden bzw. werden nicht beeinträchtigt. Ein Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten kann ausgeschlossen werden, da kein entsprechender Lebensraum vorhanden ist. Die Erschließung und Bebauung der Grünlandfläche vermindert die biologische Vielfalt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung und zum Ausgleich stellen eine veränderte neue biologische Vielfalt sicher. Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet.

Schutzgut Klima/Luft:

Die geplante Bebauung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das Kleinklima des Gebietes.

Schutzgut Mensch:

In der direkten Umgebung des Plangebietes befinden sich keine emittierenden gewerblichen, sowie keine Sportanlagen oder landwirtschaftlichen Anlagen. Erste Landwirtschaftliche Betriebe liegen in ca. 400 m Entfernung. Südlich des Plangebiets verläuft die Kreisstraße Schwaberower Straße. Von dieser sind aber keine relevanten Immissionen zu erwarten, da im weiteren Verlauf bereits direkt an der Straße Wohnbebauung vorhanden ist.

In einer Entfernung von 1.660 m liegt eine Liegenschaftsgrenze der Bundeswehr. Auf dieser Fläche befindet sich auch ein Schießplatz. Die nächstgelegene Schießbahn ist vom Plangebiet ab ca. 1.880 m und die Kaserne ca. 2.240 m entfernt. Aufgrund dieser Entfernungen ist nicht von erheblichen Lärmimmissionen auszugehen.

Von dem neu geplanten Gebiet sind ebenfalls keine Immissionen zu erwarten, da keine neuen Verkehrsflächen entstehen und von dem für eine KITA typische Ziel- und Quellverkehr keine erheblichen Immissionen zu erwarten sind.

Schutzgut Landschaftsbild:

Die Bebauung der Fläche hat Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die Abschirmung des Ortsbildes nach Westen zur Landschaft wird verringert. Es handelt sich in Bezug auf das Landschaftsbild um einen geeigneten Standort für das Gebiet, der den Ortsrand abrundet. Die Inanspruchnahme von wertvolleren Flächen der freien Landschaft wird vermieden. Aufgrund dessen sind nur geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

Im Geltungsbereich sind keine Bodendenkmäler bekannt. Aus diesem Grund ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung:

Die Kompensationswertermittlung erfolgt methodisch auf Grundlage der „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (2018). Das ermittelte Kompensationsdefizit wird durch die Anlage von Hecken und einer Streuobstwiese ausgeglichen.

Schutzgebiete:

Es befinden sich keine Schutzgebiete in der näheren Umgebung.

Schutzobjekte:

Im Plangebiet befinden sich keine gemäß § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützte Biotope. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Rahmen des Parallelverfahrens wird demnach nicht in geschützte Biotope eingegriffen.

Im planungsrelevanten Umfeld liegen gemäß § 20 NatSchAG M-V geschützte Biotope. Diese werden durch die vorgelegte Planung allerdings nicht beeinträchtigt.

2. Stellungnahmen mit wesentlichen umweltbezogenen Informationen

i.

Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umgebung vom 19.10.2022:

In Toddin betreibt der Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden die öffentliche Schmutzwasserkanalisation. Durch den Abwasserzweckverband wird auf Antrag eine Grundstücksanschlussleitung vom Schmutzwassersammler Schwaberower Straße bis an die Grundstücksgrenze des o. g. Bebauungsplanes vorgestreckt. Hier ist das anfallende häusliche Schmutzwasser einzuleiten. Unmittelbar an der Grundstücksgrenze ist ein Revisionsschacht zu errichten.

Die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers obliegt nicht dem Abwasserzweckverband. Die Einleitung von Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanalisation ist nicht zulässig.

Auflage: Bevor der Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation erfolgen kann, ist durch den Grundstückseigentümer ein Hausanschlussantrag zu stellen.

ii.

Stellungnahme des Landesforsts M-V, Forstamt Radelübbe, vom 26.10.2022:

Weder im beplanten Gebiet, noch umgebend, in einem Umkreis von 30 m (§20 LWaldG M-V'), befindet sich Wald im Sinne des Gesetzes (§2 LWaldG M-V). Somit steht dem Vorhaben der Gemeinde Toddin aus forstrechtlicher Sicht nichts entgegen.

iii.

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 09.11.2022:

Das Vorhaben ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. In allen Teilen des Landes soll eine bedarfsgerechte Versorgung mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere mit Angeboten der Kindertagesförderung sichergestellt werden. Sie sollen in dünn besiedelten ländlichen Räumen auch bei geringer Auslastung möglichst ortsnah vorgehalten werden. Das Vorhaben entspricht den Programmsätzen des Landesentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern und dem Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg.

iv.

Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale vom 21.22.2022: Der Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale (WBV) hat keine Einwände gegen den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

v.

Stellungnahme des Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale vom 31.01.2022:

Die Stellungnahme weist daraufhin, dass das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser entsprechend § 55 WHG ortsnah auf dem Grundstück zu beseitigen ist und dass einer Abwassereinleitung in Gewässern Zweiter Ordnung grundsätzlich nicht zugestimmt wird.

Zudem ist am Gewässer ein 5m breiter Gewässerrandstreifen landseits ab Böschungsoberkante zur Gewässerunterhaltung von jeglicher Bebauung freizuhalten. Das auf Grün- und unbefestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll wegen seiner nur geringen Verschmutzung auf den Grundstücken versickern bzw. verwertet werden. Das auf den Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser der Dächer und befestigten Flächen ist sachgerecht nach den geltenden Vorschriften entweder auf den Grundstücken selbst zu versickern oder gesammelt und in die vorhandene Regenwasserleitung einzuleiten. Der Bereich der Planung liegt außerhalb eines 5 m breiten Gewässerschutzstreifens bzw. befinden sich im oder direkt am Geltungsbereich befinden sich keine Gewässer.

vi.

Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 24.11.2022:

In einer Entfernung von 1.660 m liegt eine Liegenschaftsgrenze der Bundeswehr. Auf dieser Fläche befindet sich auch ein Schießplatz. Die nächstgelegene Schießbahn ist vom Plangebiet ab ca. 1.880 m und die Kaserne ca. 2.240 m entfernt. Aufgrund dieser Entfernungen ist nicht von erheblichen Lärmimmissionen auszugehen.

vii.

Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 25.11.2022, 29.11.2022 und 05.12.2022:

Denkmalschutz: Es sind keine Bau- oder Bodendenkmäler betroffen. Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenpfunden.

Brand- und Katastrophenschutz: Es sind die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr M-V zu beachten. Die Löschwasserversorgung ist textlich wie grafisch in der Begründung nachzuweisen.

Denkmalschutz: Es sind keine Bau- oder Bodendenkmäler betroffen. Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenpfunden.

Naturschutz: Hinweis zu einer Feldhecke, Hinweis zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Hinweise zum Artenschutz, Hinweise zu den Außenbeleuchtungsanlagen und Hinweise zum Bodenschutz.

Nachforderung der unteren Naturschutzbehörde: Es hat eine Korrektur der Wertstufen bei den Biotoptypen zu erfolgen, die Eingriffs- und Ausgleichbilanz ist anzupassen und zu überarbeiten.

viii.

Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt West-Mecklenburg vom 07.11.2022:

Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Belange sind betroffen. Es werden landwirtschaftliche Flächen für den Bau und Betrieb des Kindergartens und die Kompensation des Eingriffes in die Natur dauerhaft in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei um Flächen des Grünlandfeldblockes DEMVLI095CB20019. Boden ist wichtigste Produktionsfaktor der Land- wirtschaft und nicht vermehrbar. Daher sollte der Verbrauch auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Weitere Bedenken und Anregungen werden nicht geäußert.

Immissionsschutz: Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Im Planungsbereich und seiner immissionsschutzrelevanten Umgebung befindet sich nachfolgende Anlage, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt wurde:

Energiehof Toddin-Pätow GmbH (Biogasanlage/BHKW)

Diese Anlage genießt Bestandschutz und ist bei allen Planungsvorhaben zu berücksichtigen.

Diese Anlage genießt Bestandsschutz und liegt über 500 m vom Geltungsbereich dieser Planung entfernt. Zusätzlich befinden sind dazwischen bereits zahlreiche Wohnhäuser. Es werden keine negativen Auswirkungen auf die geplante KITA erwartet.

Hinweise:

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 3 „KITA Toddin“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Toddin deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 3 „KITA Toddin“ nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Haurenherm
Bürgermeister